Gesellschaft für Krankenhaushygiene: Berliner FFP2-Maskenpflicht gefährdet die Bevölkerung
Die DGKH weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass sie bereits im Januar 2021, anlässlich eines ähnlichen Beschlusses in Bayern, eine FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit kritisierte. FFP2-Masken seien Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind. Nur bei einer korrekten Anwendung übertrifft ihre Wirksamkeit im Allgemeinen jene von einem chirurgischen Mund-Nasen-Schutz.
Weiter schreibt die DGKH, dass es entscheidend sei, dass die Maske angepasst, auf dichten Sitz überprüft und das Tragen geschult wurde. Die neue Technische Regel Biologischer Arbeitsstoffe TRBA 255, die für den Arbeitsplatz und hier speziell für Pandemien gilt, fordere ausdrücklich, dass eine Auswahl aus mehreren Maskentypen bereitgestellt werden müsse, damit die für die Gesichtsform optimale Maske benutzt wird. Ferner werde eine Schulung gefordert. Diese sei auch unbedingt nötig, wie die Erfahrungen mit dem FFP2-Maskentragen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen gezeigt hätten.
Für die Bevölkerung bestehe weder die Möglichkeit, die passende Maske auszuwählen, noch erfolge eine Schulung. Im Allgemeinen würden daher die Masken nicht korrekt getragen und verlieren somit die Schutzwirkung. Wenn bei der FFP2-Maske über Leckage geatmet wird, dann gehe die Schutzwirkung weitgehend verloren und sei deutlich schlechter, als wenn ein gut angepasster chirurgischer Mund-Nasen-Schutz getragen wird.
Darüber hinaus erfordert eine korrekt getragene FFP2-Maske, die dem Gesicht eng anliegt, eine erhebliche Atemarbeit, die bereits bei geringer Anstrengung spürbar und bei stärkerer körperlicher Belastung deutlich beeinträchtigend werde und zu Luftnot führe. Dies verleite viele der Maskenträger zum falschen Tragen und zum Atmen durch die Leckagen. Dies betrifft besonders ältere Menschen und Personen mit Lungen- oder Herzerkrankungen.
Für diese bedeute das FFP2-Masken-Tragegebot, dass sie entweder das Haus nicht verlassen könnten, oder dass sie im Falle des Nichtragens von Masken in der Öffentlichkeit ein Bußgeld bezahlen müssten. Oder sie würden die Maske so tragen, dass sie atmen könnten – was bedeutet, dass die Maske nicht dicht sitzt und sie damit ungeschützt sind. Der Beschluss des Berliner Senats zu der FFP2-Masken-Pflicht gefährde die Bevölkerung, so die DGKH.
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