Deutschland

Berlin führt Testpflicht für Personal mit Kundenkontakt ein

In Berlin gilt für Personal mit Kundenkontakt seit Sonntag die Pflicht, sich zweimal in der Woche auf das SARS-CoV-2-Virus testen zu lassen. Außerdem gilt ab Mittwoch eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, medizinische Masken sind dann nicht mehr ausreichend.
Berlin führt Testpflicht für Personal mit Kundenkontakt einQuelle: www.globallookpress.com © Christophe Gateau/dpa

In Berlin gibt es seit Sonntag für alle Beschäftigten, die beruflich mit Kundschaft in Kontakt kommen, eine Testpflicht auf SARS-CoV-2. Das geht aus der am Sonnabend veröffentlichten aktualisierten Coronaschutzverordnung des Berliner Senats hervor. Im Paragrafen 6a der Verordnung heißt es sinngemäß, dass Unternehmen den Beschäftigten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können, mindestens einmal in der Woche anbieten müssen, sich auf den SARS-CoV-2-Erreger testen zu lassen. Nach einem Bericht im Tagesspiegel soll die Regelung offenbar noch einmal verschärft werden: Jeder Beschäftigte, der beruflich mit Kundschaft Kontakt hat, muss sich verpflichtend zweimal in der Woche testen lassen. In der Verordnung heißt es diesbezüglich:

"Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit direktem Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder Gästen, sind verpflichtet, das Angebot [...] wahrzunehmen."

Dies gelte auch für Selbstständige. Die Testnachweise sollen 14 Tage lang aufbewahrt werden. Damit sind in Berlin nun Zehntausende von der Testpflicht betroffen – und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Spätverkauf oder einen Supermarkt handelt oder auch nur um einen Handwerksbetrieb, der etwa für Reparaturen in eine Wohnung kommt.

Der Berliner Senat hatte diese Regelung in einer Sondersitzung am Sonntag verschärft. Die nochmals aktualisierte Verordnung soll am Mittwoch in Kraft treten. Die neue Regelung zur Testpflicht kommt überraschend: Noch am vergangenen Dienstag hatte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) behauptet, dies sei ein "Angebot, das aber nicht von jedem angenommen werden muss". Auch am Samstag äußerte Müller sich ähnlich.

Laut Paragraf 6a der Coronaverordnung ist dies nun für Personal mit Kundenkontakt doch verpflichtend. Obwohl es sich hierbei um eine deutliche Ausweitung der Testpraxis handelt, gab es bisher keine Pressemitteilung oder Erklärung des Berliner Senats zu diesem Punkt. Auch für die Unternehmen kam die neue Regelung überraschend. Berlins IHK-Präsidentin Beatrice Kramm befürchtet zusätzliche Belastungen und Verunsicherungen durch bürokratische Auflagen. Man müsse klären, ob das Land Berlin die Unternehmen bei der Beschaffung der Tests logistisch und finanziell unterstützen werde.

Auch die Maskenpflicht wird in Berlin weiter verschärft: Ab Mittwoch müssen im öffentlichen Personennahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegestationen, im Einzelhandel und in Kultureinrichtungen FFP2-Masken getragen werden, medizinische OP-Masken seien laut Beschluss des rot-rot-grünen Senats nicht mehr ausreichend. Ab Mittwoch müssen Berliner zudem einen tagesaktuellen negativen Coronatest zum Einkaufen in Geschäften, für Besuche im Friseur- und Kosmetiksalon sowie in Museen oder Galerien nachweisen. Ausgenommen davon sind Apotheken, Supermärkte und Drogerien.

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