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Niedersachsen: Gericht kippt Fünf-Personen-Regel – auch Zoos dürfen öffnen

Das oberste Verwaltungsgericht des Bundeslandes Niedersachsen hat eine Regelung zur Kontaktbeschränkung, die im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen worden war, gekippt. Bei dem Fall handelte es um einen großen Haushalt, der allein schon die zulässige Obergrenze erreicht.
Niedersachsen: Gericht kippt Fünf-Personen-Regel – auch Zoos dürfen öffnenQuelle: www.globallookpress.com © www.imago-images.de

In einem Eilverfahren hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Obergrenze von fünf Personen bei den Kontaktbeschränkungen, die angesichts der Corona-Pandemie beschlossen wurden, gekippt. Das Gericht beließ jedoch die Regel, der zufolge sich maximal Angehörige von zwei Haushalten gleichzeitig treffen können, in Kraft, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete.

Das Urteil verkündeten die Richter am Freitag, nachdem zuvor ein Familienvater mit drei Kindern oberhalb der Altersgrenze von 14 Jahren geklagt hatte. Die niedersächsischen Corona-Regeln sehen Ausnahmen für Kinder unter 14 Jahren bei den Obergrenzen vor. Der Familienvater begründete seinen Einwand gegen die Fünf-Personen-Regelung damit, dass sein Haushalt ohnehin allein schon die Obergrenze erreicht, womit es für sie somit rechtlich gar nicht möglich wäre, sich mit anderen Personen zu treffen. 

Das Gericht befand diese Regel für "unangemessen" und gab dem Kläger Recht. Die niedersächsischen Corona-Maßnahmen würden pauschal alle Haushalte mit fünf Personen über dem Alter von 15 Jahren "von gemeinsamen sozialen Kontakten" ausschließen. 

Zudem kritisierten die Richter, dass die gesetzlichen Regelungen bezüglich Infektions-Hotspots widersprüchlich seien. Hinsichtlich solcher Orte mit besonders hohen Infektionszahlen seien überhaupt keine starren Obergrenzen definiert worden, sondern man habe eine ältere Formulierung übernommen. Paradoxerweise seien daher in solchen Hotspots stets Treffen für alle Haushaltsmitglieder mit einem weiteren Menschen gesetzlich zugelassen, unabhängig davon, ob eine Obergrenze von fünf Person erreicht wird oder nicht.

In einer weiteren Entscheidung ließ das Gericht die Öffnung von Zoos und Tierparks in Kommunen mit einem Inzidenzwert von über 100 wieder zu. Das Infektionsrisiko unter freiem Himmel sei niedrig. Durch Begrenzung der Besucherzahlen könne man das Risiko eingrenzen. Daraufhin gaben die Zoos in Osnabrück und Hannover bekannt, dass sie ab Samstag wieder öffnen werden.

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