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Flensburg: Kontaktverbot und Ausgangssperre in Kraft – Polizei startet intensive Kontrollen

In Flensburg sind seit heute nur noch Kontakte mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts erlaubt. Verstöße gegen die Auflagen können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Bei vorsätzlicher Corona-Verbreitung droht eine Haftstrafe von fünf Jahren.
Flensburg: Kontaktverbot und Ausgangssperre in Kraft – Polizei startet intensive KontrollenQuelle: www.globallookpress.com © Christoph Hardt via www.imago-images.de

In Flensburg gilt seit heute ein striktes Kontaktverbot außerhalb des eigenen Haushaltes. Laut Informationen des NDR sind private Treffen in Flensburg untersagt. Zusätzlich gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Die Einschränkungen gelten vorerst bis Ende Februar.

Oberbürgermeisterin Simone Lange (SPD) begründet die Beschränkungen mit der gestiegenen Anzahl an Infektionen in Flensburg – insbesondere mit mutierten Viren. In der Allgemeinverfügung der Oberbürgermeisterin der Stadt Flensburg vom 19. Februar heißt es:

"Angesichts der Anzahl der Fälle sind nicht mehr alle Infektionsketten unverzüglich nachvollziehbar. Es liegt ein diffuses Geschehen mit einer ansteigenden Zahl von Fällen vor, bei denen sich die Infektionsquelle nicht ermitteln lässt. Hinzu kommt, dass in Flensburg eine erhebliche Anzahl von Infektionen mit der Virusvariante B.1.1.7 festgestellt wurde, die gemäß Bewertung der WHO zu den besorgniserregenden Virusvarianten (variants of concern / VOC) gehört."

Zudem wird in der Verfügung auf die Todesfälle "an und mit einer COVID-Infektion" Bezug genommen. In Flensburg seien bis Ende 2020 sieben Personen und in 2021 bereits 21 Personen "an und mit einer COVID-Infektion verstorben". Der Inzidenzwert liege in Flensburg bei 177,5 – und somit weit über den Landesdurchschnitt in Schleswig-Holstein von 48,6 (Stand: 18. Februar 2021). Oberbürgermeisterin Lange macht deutlich, die Zahlen gäben das "Recht, diese doch sehr schwerwiegenden aber notwendigen Maßnahmen einzuleiten".

In der Allgemeinverfügung wird explizit formuliert:

"Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum zu privaten Zwecken sind nur mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig."

Ausnahmen gelten bei "gewichtigen und unabweisbaren Gründen". Dazu gehören:

  • "Ausübung beruflicher, geschäftlicher oder dienstlicher Tätigkeiten"
  • "Besuch von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Angeboten zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Teilnahme an Prüfungen und nicht aufschiebbaren Behördengängen"
  • "Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, Blutspenden"
  • "Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts"
  • "unabweisbar erforderliche Unterstützung von hilfsbedürftigen Angehörigen und Nachbarn"
  • "notwendige Begleitpersonen von Personen, die über einen Ausweis für schwerbehinderte Menschen"
  • "Paare mit getrennten Wohnsitzen"
  • "Begleitung Sterbender sowie Teilnahme an Trauerfeiern"
  • "Versorgung von Tieren"

Nach Angaben des NDR warb die schleswig-holsteinische Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen:

"Da müssen wir jetzt durch. Es geht darum, die Ausbreitung der mutierten Viren zu verhindern."

Zur Kontrolle der Einhaltung der Kontaktverbote wird die Polizei ihre Präsenz in Flensburg erhöhen. Zur Unterstützung wird eine Einsatzhundertschaft aus dem holsteinischen Eutin eingesetzt werden. Der Leiter der Polizeidirektion Flensburg, Olaf Schulz kündigte an, dass man, wenn nötig, konsequent durchgreifen werde. In allen Stadtteilen sollen Fußstreifen unterwegs sein.

"Wir werden für jedermann sichtbar unterwegs sein und die Kontrollen durchführen."

Laut Allgemeinverfügung ist vorgesehen, dass für "vorsätzliche oder fahrlässige Verstoße gegen die Regelungen" harte Strafen verhängt werden. Bußgelder "von 100 Euro bis 25.000 Euro" werden genannt. Bei einer vorsätzlichen Verbreitung des SARS-CoV-2 drohe zudem eine "Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren".

Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa hat Dänemark am 19. Februar dreizehn Grenzübergänge nach Deutschland geschlossen. Als Grund dafür wird die Infektionslage in Flensburg genannt. Geöffnet bleiben die Grenzübergänge in Frøslev, Kruså und Padborg. Dort werde aber nach Aussagen des dänischen Justizministeriums "wesentlich intensiver" kontrolliert. Justizminister Nick Hækkerup macht deutlich:

"Grenzkontrollen sind ein wichtiges und notwendiges Werkzeug, um neue Infektionsketten außer Landes zu halten."

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