Deutschland

Gesundheitsexperten kritisieren FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und Einzelhandel

Auf dem letzten Bund-Länder-Gipfel wurde die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV und Einzelhandel beschlossen. Doch Experten warnen, dass FFP2-Masken nicht für den Privatgebrauch geeignet sind. Für ältere Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.
Gesundheitsexperten kritisieren FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und EinzelhandelQuelle: www.globallookpress.com © Fabian Strauch/dpa

Da der Bundesregierung die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Corona-Krise offenbar nicht weit genug ging, wurde letzte Woche auf dem Bund-Länder-Gipfel wurde beschlossen, dass sowohl im öffentlichen Verkehr als auch im Einzelhandel künftig deutschlandweit FFP2-Schutzmasken oder OP-Masken zu tragen sind. Doch der Beschluss steht seit Beginn in der Kritik, da dadurch erhebliche Mehrkosten für die Bürger bestehen.

Interessanterweise fuhr das Robert Koch-Institut (RKI), das immerhin für die wissenschaftliche Beratung der Bundesregierung in der Corona-Gesundheitskrise zuständig ist, bis vor Kurzem noch einen anderen Kurs als die Bundesregierung. Auf der Webseite der Behörde hieß es bis zum Freitag noch, dass FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen werden:

"In den Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK 'COVID-19' des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen."

Wer mittlerweile auf die RKI-Empfehlung klickt, findet jedoch eine neue Version mit Stand vom 22. Januar vor: In der neuen Version ist keine Rede mehr davon, dass FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen werden. Als Grund für die geäderten Informationen gab das RKI auf Nachfrage von RT DE an, dass sich diese auf Aussagen des Bundesamtes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beziehe. Da diese ihre Empfehlungen zum Tragen von FFP2-Masken geändert habe, habe das RKI den Hinweis rausgenommen.

In den aktualisierten Empfehlungen weist die Behörde dennoch darauf hin, dass bei der Anwendung von FFP2-Masken durch "Laien" sichergestellt werden muss, dass der Medizin- und Pflegebereich priorisiert mit den Masken ausgestattet wird, dass die individuelle gesundheitliche Eignung sichergestellt sein und dass auch gewährleistet werden muss, dass die Maske dicht sitzt und richtig gehandhabt wird. Laut RKI müsse zudem bei einem bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Schutzmasken im Voraus eine medizinische Voruntersuchung angeboten werden, um gesundheitliche Risiken, die durch den erhöhten Atemwiderstand auftreten können.

Für einige Personen kann das Tragen der Masken laut RKI-Empfehlung sogar schädlich sein:

"Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen."

Weiter heißt es auf der Seite des RKI:

"Bisher wurden keine wissenschaftlichen Untersuchungen über den möglichen Effekt einer solchen Maßnahme gemacht. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen Mund-Nasen-Schutzes hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben."

Auch in Bayern, wo die Pflicht, ausschließlich FFP2-Masken zu tragen, schon früher beschlossen worden war, mehrte sich die Kritik an Ministerpräsident Markus Söder (CSU) für den Beschluss, dort drohen bis zu 250 Euro Bußgeld, wenn man keine FFP2-Maske trägt. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V., auf die auch das RKI verweist, rät auf ihrer Webseite dazu, die bayerische Regelung einer kritischen Prüfung zu unterziehen, und stellt klar:

"Die jetzige Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken in Bayern verunsichert die Bevölkerung im Hinblick auf die Sinnhaftigkeit der bisherigen AHA+L-Regel."

Auch für Gesundheitsexperten wie die Virologin Ulrike Protzer vom Institut für Virologie der TU München ist die Vorschrift zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske nicht sinnvoll, wie sie BR24 erklärte. Die Expertin sieht bei der neuen Verordnung im Wesentlichen drei wesentliche Probleme.

Zum Ersten kommen FFP2-Masken in erster Linie beim Arbeitsschutz zum Einsatz und fallen dementsprechend nicht unter das Medizinproduktegesetz. Entsprechend werden FFP2-Masken nicht so häufig kontrolliert wie OP-Masken. Das führt dazu, dass auch Masken mit schlechtem Filtermaterial auf dem Markt sind: Ein jüngstes Beispiel dafür ist der Landkreis Aschaffenburg, in dem 1.000 FFP2-Masken wegen mangelnder Dichte zurückgerufen wurden.

Ein zweites Problem besteht darin, dass die Maske mindestens 94 Prozent aller Aerosole aufhalten soll, durch die das Virus übertragen werden soll. Dies funktioniert jedoch nur, wenn sie auch dicht ansitzt – für Bartträger sei dies jedoch ein Problem. In diesem Fall schützen der Virologin zufolge selbst OP-Masken besser.

Protzer weist zudem darauf hin, dass FFP2-Masken enger am Gesicht anliegen und dadurch unangenehm zu tragen sind. Viele können mit diesen Masken schlechter atmen. Dass man dadurch schlechter atmen könne, sei ein Problem, denn dadurch neige man dazu, die Maske kurz wegzuziehen – dann sei natürlich der ganze Schutzeffekt weg:

"Gerade, wenn ich mich zum Beispiel anstrengen muss, wenn ich eine Treppe hochlaufe, dann ist es doch mit einer FFP2-Maske schon unangenehm."

Eine normale OP-Maske ist der Virologin zufolge für den Alltag wesentlich besser geeignet.

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