Deutschland

Verfassungsschutz soll gesamte AfD unter Beobachtung stellen

Die AfD steht kurz vor einer Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang hatte im Januar 2019 erklärt, dass sein Amt künftig prüfen werde, ob die AfD Anlass bietet, aufgrund ihrer "extremistischen Ausrichtung" beobachtet zu werden.
Verfassungsschutz soll gesamte AfD unter Beobachtung stellenQuelle: Reuters © Wolfgang Rattay

Die AfD steht kurz vor einer Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) könnte Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang bereits Ende Januar die Gesamtpartei zum "rechtsextremen Verdachtsfall" erklären. Ein Landesinnenminister sagte dem RND: "Die Entscheidung fällt in der kommenden Woche." Über ihren Ausgang herrsche "große Einigkeit". Dabei sei die Entschlossenheit in der Union noch einmal größer als in der SPD. Und Seehofer sei "mit im Boot".

Wie ZEIT ONLINE aus Sicherheitskreisen erfuhr, träfen sich zuerst die Chefs der Landesämter für Verfassungsschutz zu einer Amtsleitertagung. Kurz darauf soll dann Haldenwang die bundesweite Beobachtung öffentlich verkünden.

Im Dezember 2020 hatten die Innenminister der Länder auf eine Unterrichtung Haldenwangs gedrängt. Teilnehmer verstanden seine Äußerungen so, dass alles danach aussehe, dass die AfD als Gesamtpartei ein Fall für den Verfassungsschutz werden könne, berichtete seinerzeit die Tagesschau. Grund für den Beginn einer Beobachtung der Gesamtpartei sei womöglich der stetig wachsende Einfluss der "radikalen Kräfte" in der Partei. 

Die Einstufung als Beobachtungsobjekt rechtfertigt im Grunde den Einsatz von V-Leuten, Telefonüberwachung und Observationen durch den Verfassungsschutz. Bislang waren neben der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative und den Landesverbänden in Thüringen und Brandenburg auch das völkische-nationalistische Flügel-Bündnis beobachtet worden. 

Das BfV hatte die AfD 2018 zum "Prüffall" erklärt. Die Regeln sehen vor, dass binnen zwei Jahren entschieden wird, was die Prüfung ergeben hat. Allerdings muss die Entscheidung gerichtsfest und damit begründet sein. Zudem darf sie nicht im Umfeld von Wahlen verkündet werden. Da am 14. März zwei Landtagswahlen sowie im weiteren Verlauf des Jahres noch vier weitere Landtagswahlen und die Bundestagswahl stattfinden, herrscht Zeitdruck.

Mehr zum Thema - Tino Chrupalla: Anrufe aus Berlin zur Torpedierung des AfD-Besuchs in Moskau

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.