Deutschland

Impfausnahme mit juristischen Folgen? Schwerstbehinderter und Eltern vor Impftermin vakziniert

Ein unheilbar kranker junger Mann und dessen Eltern wurden – nach ihren Brandbriefen an Politiker – noch vor ihrem eigentlichen Termin gegen das Coronavirus geimpft. Die SPD-Ministerpräsidentin Malu Dreyer half der Familie. Eine Entscheidung, die juristische Folgen haben könnte.
Impfausnahme mit juristischen Folgen? Schwerstbehinderter und Eltern vor Impftermin vakziniertQuelle: www.globallookpress.com © Nikolay Gyngazov

Mittlerweile kann man Online abschätzen, wann man als deutscher Bürger voraussichtlich eine Chance auf die erste Impfdosis gegen das Coronavirus haben wird. Jede Person muss bekanntlich zweimal geimpft werden,  um ausreichend geschützt zu sein. Online können das Alter, die Berufstätigkeit sowie Informationen darüber eingegeben werden, ob man in einem Pflegeberuf tätig ist oder zu einer Risikogruppe gehört.

Der 30-jährige Benni Over aus Niederbreitbach im Westerwald ist schwerstbehindert, denn er leidet an Muskeldystrophie. Dennoch zählt er nicht zu den ersten Impfgruppen. Seine Eltern wandten sich daher schriftlich an mehr als 2.000 Politiker. Der Brief ging an Abgeordnete aller Landtage und auch des Bundestages, ausgenommen AfD-Politiker. Darin baten die Eltern von Benni Oliver um eine frühzeitigere Impfung ihres Sohnes – und auch für sich selbst. Sie verwiesen darauf, dass ihr Sohn eine Coronavirus-Infektion kaum überleben würde. Ihr Sohn, der sich für den Schutz von Klima und Orang-Utans einsetzt, ist auf ihre häusliche Pflege angewiesen.

Schließlich kam Hilfe von der SPD-Politikerin und Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer. Klaus Over, der Vater des Betroffenen, berichtet: 

"Wir haben schlussendlich mit Malu Dreyer telefoniert, und sie hat Kenntnis von unserer Notsituation bekommen. Das hat sie bewegt, eine sofortige Impfung zu veranlassen." 

Die Politikerin verwies auf notwendige Einzelfallentscheidungen. Am 7. Januar wurden Benni Over und seine Eltern geimpft, und am 28. Februar werden sie die zweite Impfdosis erhalten können.  

Die Ständige Impfkommission (STIKO) habe dies nun auch in ihre neuen Empfehlungen aufgenommen: 

"Bei der Periodisierung innerhalb der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO können nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen berücksichtigt werden. Deshalb sind Einzelfallentscheidungen möglich." 

Zuvor hieß es lediglich, es werde keine Ausnahmen geben. Jetzt aber ist es den Verantwortlichen für die Impfungen überlassen, wer eventuell priorisiert an der Reihe sein wird, selbst dann, wenn "keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bzgl. des Verlaufs einer COVID-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein erhöhtes Risiko angenommen werden kann". 

Rechtliches Vorgehen gegen Impfreihenfolge möglich 

In Deutschland wurde Ende des vergangenen Jahres mit Impfungen gegen das Coronavirus begonnen. Hierzu gibt es eine Rechtsverordnung. Detailliert geregelt jedoch ist nicht, wer wann geimpft werden kann. Es "fehlt an einer eigenständigen Norm im Infektionsschutzgesetz", kritisiert Steffen Augsberg, Mitglied des Deutschen Ethikrats. Auch die Debatte im Parlament darüber habe gefehlt.

Grundsätzlich ist eine Klage möglich, und die Gerichte könnten nach dem Präzedenzfall Bennie Over gezwungen werden, Einzelfallentscheidungen zu treffen. Der Impfplan von Gesundheitsminister Jens Spahn unterteilt die Bevölkerung zunächst in drei Risikogruppen. Begonnen wurde mit Menschen ab 80 Jahren sowie allen, die in stationären Einrichtungen gepflegt oder behandelt werden oder dort tätig sind. Hinzu kommen Angestellte auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und in Rettungsdiensten oder Impfzentren.

Weitergehen soll es dann in der zweiten Gruppe mit Menschen ab 70 Jahren und mit jenen, bei denen im Falle einer Coronavirus-Infektion mit einem schweren Krankheitsverlauf zu rechnen sei. Auch Personen, die in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften leben, fallen in diese Gruppe.

Eine dritte Risikogruppe bilden Menschen ab 60 Jahren, stark Übergewichtige (Body-Mass-Index über 30), Menschen mit chronischen Erkrankungen, wie Nieren- oder Lebererkrankung, Immundefekten (wie bei HIV-Infizierten), Diabetiker, Krebs-, Asthma- und Herzkranke. Weiterhin werden vorrangig Mitarbeiter von Regierung und in der Verwaltung sowie Menschen geimpft werden, die im Lebensmitteleinzelhandel, bei der Polizei, Feuerwehr, beim Zoll, beim Katastrophenschutz, oder der Justiz tätig sind. 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurde bereits mehrfach kritisiert, dass zu wenig Impfstoff bestellt worden sei und es mit den Impfungen nur schleppend voran gehe. Laut dem "Digitalen Impfquoten-Monitoring" wurden bis zum 14. Januar 2021 in Deutschland 842.455 Menschen geimpft.

Mehr zum Thema - Spahns neues Versprechen: Impfangebot für alle Bürger schon im zweiten Quartal

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