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Bayern: Zahnarzt drohte Mitarbeitern bei Verweigerung der Impfung mit Suspendierung

Ein Zahnarzt aus Oberbayern bot seinen Mitarbeitern Impfung an und drohte bei einer Absage mit Suspendierung. Er sieht sich arbeitsrechtlich im Recht und wollte notfalls sein Vorgehen vor Gericht verteidigen. Das Gesundheitsministerium sieht jedoch von einem Impfzwang ab.
Bayern: Zahnarzt drohte Mitarbeitern bei Verweigerung der Impfung mit SuspendierungQuelle: AFP © Christof Stache

Mehrmals hat der Gesundheitsminister Jens Spahn betont, in Deutschland werde es keine Impfpflicht geben. Aber stets legte er dabei nahe, dass die Impfung die Frage der Vernunft sei, erst recht bei Berufsmedizinern. Noch am 30. Dezember sagte er:

"Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, tragen eine besondere Verantwortung. Es geht darum, die Personen zu schützen, die man versorgt".

Ähnlich argumentierte letzte Woche auch ein Zahnarzt aus dem oberbayerischen Pfaffenheim und ließ die Mitarbeiter seiner Praxis impfen – unter Zwang. "Der Kern der Sache ist, dass alle Mitarbeiter einen optimalen Schutz kriegen. Wenn sich einer meiner Patienten mit Corona infiziert, dann stehe ich dafür gerade", rechtfertigte sich Maximilian Weiland gegenüber dem Donaukurier. Diese bayerische Regionalzeitung hatte als erste ausführlich über den Zahnarzt berichtet.

Laut seiner Praxismanagerin machte Weiland allen seinen Mitarbeitern in einem Schreiben unmissverständlich klar, dass er potenzielle Impfverweigerer nicht mehr weiterbeschäftigen wolle und teilte ihnen dabei zugleich Ort und Zeit für ihren Termin am Samstag im Impfzentrum Reisgang mit. Es heißt in dem Rundschreiben:

"Es werden alle Mitarbeiter und Zahnärzte gegen Corona geimpft. Wer die Impfung nicht möchte, wird ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt."

Vor dem benannten Impfzentrum fand sich denn auch ein Bild-Redakteur ein und berichtete später, dass nur vier der bestellten 36 bis 38 Impfdosen nicht gebraucht worden waren – aus Krankheitsgründen. Das lässt auf eine hohe Akzeptanz dieser Impfung schließen, schreibt die Berliner Zeitung dazu. Weder die Mitarbeiter noch ihr Chef wollten nach den Impfungen gegenüber der Bild, diesen – wie sie schreibt – "unglaublichen Fall" kommentieren.

Doch ist dieser Fall wirklich so unglaublich? Laut Donaukurier stützt Weiland sein Vorgehen unter anderem auf eine Äußerung des Arbeitsrechtlers Richard Giesen von der Ludwig-Maximilians-Universität München in einem Beitrag des Bayerischen Rundfunks. Giesen sagte in dem Beitrag, Arbeitgeber seien verpflichtet, ihre Mitarbeiter so gesund wie möglich zu halten. Dazu gehörten auch entsprechende Arbeitsbedingungen. "Wenn es überhaupt keine Einsatzmöglichkeiten mehr gibt für einen solchen Beschäftigten, der sich nicht hat impfen lassen, dann käme als schlimmste Konsequenz die personenbedingte Kündigung in Betracht", behauptete Giesen.

Auch moralische Gründe wie die Vorbildfunktion, mit der Ärzte auf die Gesellschaft ausstrahlen, sollte man in Betracht ziehen. Das betont auch Jens Spahn in seinen Presse-Konferenzen, bemerkt auch der Theologe und Philosoph Nikolaus Knoepffler.

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Doch laut dem Pfaffenhofener Arbeitsrechtler Peter Betz ist es dennoch unmöglich, die Mitarbeiter zu einer Corona-Impfung zu verpflichten. "Eine vom Arbeitgeber ansonsten angeordnete Impfung würde in das vom Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und die körperliche Unversehrtheit eingreifen." Drohe ein Arbeitgeber ohne die gesetzliche Grundlage auch noch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, komme sogar der Straftatbestand der Nötigung in Betracht.

Auch wenn keine allgemeine Impfpflicht kommt, sind laut Betz Einschränkungen für Nichtgeimpfte in Zukunft dennoch durchaus möglich. "Unternehmen könnten künftig Kunden den Einlass verweigern, wenn kein Nachweis einer Impfung vorgelegt wird", sagt der Anwalt der Zeitung zufolge. Der Zutritt zu Bereichen des täglichen Bedarfs wie Arztpraxen, Schulen, Behörden oder dem Lebensmittelhandel müsse allerdings auch künftig für nicht geimpfte Personen möglich sein.

Der Donaukurier schließt die Geschichte mit einem eigenen Kommentar. Aus dieser Sicht hätte zwar Maximilian Weiland grundsätzlich richtig gehandelt, aber eine falsche Methode gewählt – den "unglücklichen Wortlaut" hätte er schließlich selbst zugegeben. Die nicht geimpften Personen seien einer potenziell tödlichen Krankheit genauso schutzlos ausgesetzt wie ein Neugeborenes gegen Masern:

"Wer würde sein Neugeborenes zu einem Kinderarzt bringen, der nicht gegen Masern geimpft ist? Vermutlich die wenigsten"

Ironischerweise fiel auch dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Masernvergleich ein, als er gerade gegen eine Impflicht argumentiert hatte: Masern seien erheblich infektiöser und es würde daher mit 95 Prozent eine deutlich höhere Herdenimmunität als bei COVID-19 benötigt, um Menschen zu schützen, die nicht geimpft werden können, sagte er laut der Ärztezeitung.

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