Nach Lobbyismus-Vorwürfen an Laschet: NRW-Landesregierung lässt Auftrag neu ausschreiben
Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird die umstrittene Bestellung von Corona-Schutzausrüstung im Wert von zwei Millionen Euro neu ausschreiben. Ende November war bekannt geworden, dass dieser und weitere Aufträge bei der Firma van Laack ohne Ausschreibung direkt von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) eingefädelt wurden. Als vermittelnde Kontaktperson diente sein Sohn Johannes Laschet.
Seit dem Beginn der Corona-Krise beliefert der Modehersteller mit Sitz in Mönchengladbach das Bundesland NRW mit Schutzkleidung – darunter mehrere Millionen OP-Kittel und Alltagsmasken. Insgesamt wurde Corona-Schutzausrüstung im Wert von 46 Millionen Euro bestellt.
Zustande gekommen ist die Auftragsvergabe nicht über eine öffentliche Ausschreibung, sondern über persönliche Kontakte: Johannes Laschet arbeitet als Modemodell geschäftlich mit der Firma van Laack zusammen. Er vermittelter den Kontakt zwischen den van-Laack-Geschäftsführer Christian von Daniels und NRW-Ministerpräsident Laschet.
Nach dem Bekanntwerden erhob die Opposition im NRW-Landtag der Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung, der von Laschet zurückgewiesen wurde. Er argumentierte, in der schwierigen Situation der "ersten Welle" zügig gehandelt zu haben, um das medizinische Personal in NRW mit Schutzausrüstung auszustatten. Das Angebot der Firma van Laack sei von der zentralen Prüfstelle des Gesundheitsministeriums auf Tauglichkeit geprüft worden.
Nach Angaben des Nachrichtenmagazins Spiegel klagte daraufhin eine Unternehmerin aus Wuppertal und eine von ihr beauftragte Kanzlei gegen die Auftragsvergabe. Die Unternehmerin habe der NRW-Landesregierung ebenfalls ein Angebot gemacht, sei aber nicht berücksichtigt worden, da es keine öffentliche Ausschreibung gegeben habe.
Das NRW-Innenministerium ließ nun den zuletzt getätigten Auftrag – eine Bestellung von 1,25 Millionen Masken im Wert von zwei Millionen Euro für die Polizei – rückabwickeln. Der Auftrag wird nun EU-weit neu ausgeschrieben. Die weiteren Aufträge der NRW-Landesregierung an die Firma van Laack bleiben von der Entscheidung aber unberührt.
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