Stiftung Patientenschutz: Nicht-geimpfte Personen müssen vor Diskriminierung geschützt werden
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert eine klare Rechtslage, um nicht gegen Corona geimpfte Personen vor möglichen Diskriminierungen zu schützen. Der Stiftungsvorsitzende Eugen Brysch äußerte Bedenken gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland Bedenken, ob die aktuellen Antidiskriminierungsvorschriften nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausreichend seien:
"Denn eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften wird darin nicht verboten."
Am 27. Dezember positionierte sich Bundesinnenminister Horst Seehofer deutlich gegen einen Impfzwang und Sonderrechte für geimpfte Personen. Nach seiner Ansicht müsse "der Staat neutral bleiben" und dürfe nicht "zum Vormund der Bürgerinnen und Bürger werden".
Brysch fordert nun von Seehofer, diese Aussagen in Gesetzesform zu bringen. Schon jetzt seien etwa Pflegeanbieter befugt, "den Abschluss von Verträgen oder den Zutritt zu ihren Liegenschaften zu verweigern". Es drohe eine Benachteiligung von nicht-geimpften Personen. Als Beispiel verwies Brysch auf die australische Fluglinie Qantas, die bereits angekündigt habe, nur Geimpfte zu befördern.
"Wenn Horst Seehofer das [die Diskriminierung Nicht-Geimpfter – Anm. d. Red.] verbieten lassen will, braucht es eine gesetzliche Klarstellung."
Seit dem 27. Dezember werden in Deutschland die ersten Corona-Impfungen verabreicht. Bis zum Jahresende sollen 1,3 Millionen Impfdosen verteilt werden. Zuerst sollen Personen über 80 Jahre sowie Pflegekräfte und besonders gefährdetes Krankenhauspersonal geimpft werden.
Brysch kritisierte das uneinheitliche Vorgehen in Deutschland und die Unübersichtlichkeit für die Bevölkerung:
"Zwar soll es nur mit Termin möglich sein, eine Impfung zu erhalten. Doch selbst heute ist unklar, wie das Prozedere für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort tatsächlich aussehen wird."
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