Deutschland

"Zeitnah durch neue Personen ersetzt" – Polizei gibt Auskunft zu Drogenhändlern an Berliner Hotspots

Seit Jahren versucht Berlin mithilfe verschiedenster Strategien gegen Drogenhandel etwa im Görlitzer Park vorzugehen. Jedoch erfolglos. Die Dealer bleiben und verlagern ihr Territorium. Woran scheitert denn der Kampf der Behörden? RT DE fragte bei der Polizei nach.
"Zeitnah durch neue Personen ersetzt" – Polizei gibt Auskunft zu Drogenhändlern an Berliner HotspotsQuelle: www.globallookpress.com © Paul Zinken / dpa

Über eine halbe Million Straftaten wurden im Jahr 2019 durch die Polizei in der Hauptstadt registriert. Damit liegt Berlin im Verhältnis zu anderen europäischen Metropolen wie London und Paris eher im Mittelfeld. 

Das Besondere an der Kriminalität in der Bundeshauptstadt: Viele der Straftaten finden mitten in der Öffentlichkeit statt. Als "Hotspots" oder "Brennpunkte" werden die Gegenden der Stadt bezeichnet, in denen kriminelle Aktivitäten das gesamte Straßenbild prägen.

Allen voran die größte Drogenkauffläche Europas, der Görlitzer Park in Kreuzberg mit seinen Hunderten Dealern, die den Handel mittlerweile massiv in die angrenzenden Straßen rund um die berüchtigte Grünanlage verlegt haben.

Ein "Hotspot" ist auch der zentral gelegene Platz am Kottbusser Tor, einem der am stärksten kriminalitätsbelasteten Orte Deutschlands. Hier verkehrt die harte Drogenszene, die am Kottbusser Tor haltende U-Bahnlinie 8 hat sich zu einer "Heroin-Route" entwickelt.

Die Beschaffungskriminalität am sogenannten "Kotti" ist äußerst hoch. Diebstahl, Raub und Körperverletzungen sind nur einige der Straftaten, denen Passanten schnell zum Opfer fallen können. Daneben kommt es in den Straßen im direkten Nahbereich des "Kotti" und entlang der U-Bahnhöfe der Linie 8 zu einer zunehmenden Verwahrlosung der Umgebung – geprägt durch den Drogenkonsum in Treppenhäusern, Hauseingängen, Spielplätzen und Parkanlagen.

Nach Angaben der Polizei wurden allein in diesem Jahr, bis einschließlich 13. Dezember, "338 Personen als Tatverdächtige zum Tatvorwurf 'unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln' an den kriminalitätsbelasteten Orten 'Görlitzer Park' und 'Kottbusser Tor' erfasst". Vor allem "orts- und personenspezifische Gründe" würden die polizeilichen Ermittlungen in der Drogendealer-Szene an diesen beiden Brennpunkten erschweren. Die Polizei erklärte gegenüber RT DE:

"Im Görlitzer Park und am Kottbusser Tor agieren die Tätergruppierungen teilweise in hierarchischen Strukturen und mit fester Aufgabenaufteilung, was ressourcenintensive und oftmals langwierige Ermittlungsverfahren notwendig werden lässt. Bei dieser organisierten Begehungsweise werden die einzelnen Tathandlungen eines Betäubungsmittelhandels (Ansprechen eines potenziellen Erwerbenden, Zulieferung der Betäubungsmittel, Übergabe der Betäubungsmittel, Alarmierung von Mittätern beim Herannahen von Polizeidienstkräften etc.) von mehreren unterschiedlichen Tätern arbeitsteilig vorgenommen."

Um einen Betäubungsmittelhandel "beweissicher" nachweisen zu können, müsse jedem agierenden Täter eine Tatbeteiligung, beispielsweise "durch polizeiliche Beobachtungen vor Ort" zugeordnet werden, so die Polizei. Weiter heißt es in ihrer Antwort: 

"Diesbezüglich führen die geografischen Gegebenheiten der beiden Örtlichkeiten jeweils zu unterschiedlichen Problemen. Am Kottbusser Tor wird durch die baulich bedingte Unübersichtlichkeit und die teilweise unzureichende Beleuchtung das Entdeckungsrisiko für die Täter verringert. Indes führt die Weitläufigkeit des Görlitzer Parks dazu, dass uniformierte Polizeidienstkräfte frühzeitig erkannt werden können. Zudem können sich in bürgerlicher Kleidung agierende Polizeidienstkräfte an beiden Örtlichkeiten nur eine gewisse Zeit statisch aufhalten, da längerfristig verweilende orts- und szenefremde Personen von den argwöhnisch vorgehenden Tätergruppierungen schnell wahrgenommen werden."

Darüber hinaus sei insbesondere bei den Tätern im Görlitzer Park "eine hohe Fluktuation festgestellt" worden. Das führe dazu, "dass Täter, die nach abgeschlossenen Ermittlungsverfahren durch vollzogene Haftbefehle der Justiz zugeführt wurden, zeitnah durch neue Personen ersetzt" werden.

Wer genau sind die Drogendealer? Die Daten der Polizei zeigten, dass von den 338 Personen, die im Jahr 2020 bisher als Tatverdächtige zum Vorwurf "unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln" in Görlitzer Park und Kottbusser Tor erfasst wurden, die große Mehrheit einen Migrationshintergrund hat. So hatten etwa 73 mutmaßliche Dealer die  Staatsangehörigkeit von Guinea, 52 von Gambia und 19 von Guinea-Bissau. Deutsche Staatsangehörigkeit hatten 18 der 338 erfassten Tatverdächtigen, 17 Personen waren Libyer.

Ob unter den Dealern viele Migranten mit abgelehntem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis seien, antwortete die Polizei: 

"Das Polizeiliche Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) weist bei der Erfassung von Strafanzeigen im Zusammenhang mit unerlaubtem Handel mit Rauschmitteln kein auswertbares Merkmal 'Aufenthaltsstatus' auf, daher ist eine Recherche hierzu nicht möglich."

Bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber gebe es demnach generell "Abschiebehemmnisse", wie etwa "anhängige Strafverfahren", "fehlende Reisedokumente" oder "ungeklärte Staatsangehörigkeiten".

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