Impfzentren: Weiterhin Unklarheiten bei der Frage, wer zuerst geimpft werden soll
Bald soll es mit den ersten Impfungen gegen SARS-CoV-2 losgehen – doch noch immer ist weitestgehend unklar, welche Bevölkerungsgruppe zuerst geimpft werden soll. Inzwischen mehren sich die Stimmen, dass die Regierung konkrete Impfpläne vorlegen soll. So fordert Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, die Bevölkerung weit besser als bisher über die geplanten Impfungen aufzuklären. Gegenüber der dpa erklärte Brysch:
"Die Rangfolge der Bevölkerungsgruppen, die als Erstes das Angebot erhalten, ist leider noch nicht bekannt. Niemand kennt auch die Institutionen, die die Rangfolge dann überprüfen sollen."
SPD-Politiker Karl Lauterbach erklärte der Bild am Sonntag, dass die vorliegenden Daten zur Wirksamkeit der Impfstoffe von Moderna und BioNTech ausreichend seien, der Impfgruppen-Priorisierung stehe demnach nichts mehr im Wege.
In einem dem Handelsblatt vorliegenden Entwurf der neuen Impfverordnung heißt es, dass das Bundesgesundheitsministerium ausführliche Beratungen für die geplanten Impfzentren vorsehe. "Impfwillige" sollen in einem medizinischen Aufklärungsgespräch über den Nutzen sowie über mögliche Nebenwirkungen und Risiken aufgeklärt werden. Sie sollen zudem ausführlich befragt werden, um akute Erkrankungen oder Allergien auszuschließen. Zudem erhalten die Patienten "Informationen über Eintritt und Dauer der Schutzwirkung, Hinweise zu Folge- und Auffrischimpfungen und Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Schutzimpfung".
Während die Impfungen für den Bürger freiwillig und kostenlos sein sollen, sollen sich neben den gesetzlichen auch die privaten Krankenkassen an den Kosten beteiligen. Außerdem sollen die Daten sämtlicher Impfzentren an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt und ausgewertet werden – allerdings in anonymisierter Form.
Dazu werden Geburtsmonat und -jahr, Geschlecht, die fünfstellige Postleitzahl und Landkreis der zu impfenden Person, Kennnummer und Landkreis des Impfzentrums, Datum der Schutzimpfung, Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst- oder Folgeimpfung) sowie impfstoffspezifische Dokumentationsnummer (Impfstoff-Produkt bzw. Handelsname), Chargennummer und eine Impfindikation erfasst. Vom RKI soll zu diesem Zweck ein elektronisches Meldesystem zur Verfügung gestellt werden. Die neue Impfverordnung soll ab dem 15. Dezember in Kraft treten.
Weiterhin sollen vor allem Risikogruppen, also Ältere und Kranke, sowie Beschäftigte im Gesundheitswesen und in zentralen Bereichen wie der Polizei bei den Impfungen besonders im Blick sein. Auf der Basis von Empfehlungen des Deutschen Ethikrats der Nationalen Wissenschaftsakademie Leopoldina und der Ständigen Impfkommission am RKI hatte die Regierung dies in einem Gesetz festgeschrieben. Genauere Regelungen hatten die Wissenschaftsorganisationen bis Jahresende angekündigt.
Inzwischen befürchten erste Politiker und Experten bereits mögliche Verteilungskonflikte um den zeitlich nur begrenzt haltbaren Impfstoff. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte, er sei zuversichtlich, dass die Corona-Lage im Herbst oder Winter 2021 unter Kontrolle sein werde, wenn dann ausreichend Impfstoff zur Verfügung stünde. Für den im Januar geplanten Impfstart stünden allerdings nur drei Millionen Impfdosen zur Verfügung, und zwar für eine zweistellige Millionenzahl an möglichen "Impfwilligen", von denen Spahn ausgeht. Der Gesundheitsminister erwartet "emotionale Diskussionen". Mit Massenimpfungen rechnet er erst im Sommer 2021.
Gegenüber der dpa erläuterte Brysch das Dilemma, das möglicherweise auf das medizinische Personal zukommt:
"Wer möchte in der Haut der Ärzte stecken, die ihren Patienten sagen, sie sind ganz vorn und sie stehen hintenan. Denn es gibt keine verbindlichen Leitlinien zu all diesen Fragen. Das alles muss offen und transparent diskutiert werden."
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte der Bild am Sonntag, dass es bis zur Durchimpfung und einem Schutz der Bevölkerung noch sehr lange dauern werde. Bei den Corona-Maßnahmen solle es aber keine Beschränkungen zwischen Geimpften und Nichtgeimpften geben, da dies "unnötig spaltet". Dreyer erklärte, dass "Solidarität" gefragt sei, deshalb müssten sich alle weiter an die Regeln und an die Maskenpflicht halten. Auch Sonderveranstaltungen für Geimpfte solle es nicht geben.
In einem Lagebericht des RKI erklärte dessen Präsident Lothar Wieler, dass es auch dazu kommen werde, dass Menschen "im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen versterben". Da in Deutschland täglich 2.700 Menschen sterben, sei dies mit einer gewissen statistischen Wahrscheinlichkeit verbunden:
"Dann ist es natürlich extrem wichtig, herauszufinden, ob der Grund die Impfung war oder eben eine andere zugrundeliegende Krankheit. Denn wir werden ja auch am Anfang gerade die Hochrisikogruppen impfen. Das sind ja gerade die alten und hochaltrigen Menschen, die ja natürlich ebenfalls ein höheres Risiko haben zu versterben, ganz einfach, weil sie schon ein hohes Alter erreicht haben", sagte Wieler.
Genau deshalb benötige man Impfzentren und eine zentrale Erfassung der Nebenwirkungen, fügte Wieler hinzu. Auf Twitter wies Finanzwissenschaftler Stefan Homburg darauf hin, dass selbst, wenn nur einer von Tausend an oder mit der Impfung sterbe, dies bei einer Durchimpfung der deutschen Bevölkerung zu rund 80.000 "Impftoten" führe. Dies wäre, so Homburg weiter, größer als die Zahl der Personen, die an oder mit Corona verstorben seien. Lauterbach erklärte daraufhin in einem Beitrag auf Twitter, dass es abwegig sei, dass ein Tausendstel der Geimpften an der Impfung sterbe, denn "langfristige Impfschäden mit Todesfolge sind bei Impfungen jeder Art eine Rarität".
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