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Messerattacke in Dresden: Der islamistische Gefährder wurde "nachrichtendienstlich observiert"

Die tödliche Messerattacke in Dresden wirft viele Fragen auf. Der mutmaßliche Täter war als islamistischer Gefährder eingestuft, stand unter Führungsaufsicht und wurde auch "nachrichtendienstlich observiert". Hätte die Bluttat verhindert werden können?
Messerattacke in Dresden: Der islamistische Gefährder wurde "nachrichtendienstlich observiert"

Nur wenige Tage nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis soll ein 20-jähriger Syrer, den die Behörden angeblich als Islamisten "auf dem Schirm" hatten, zwei Männer schwer verletzt haben, einen von ihnen tödlich. Der Verdacht einer islamistisch motivierten Tat steht nun im Raum. Die Messerattacke auf zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen in der sächsischen Landeshauptstadt ereignete sich bereits am 4. Oktober, der Verdächtige wurde am Dienstagabend verhaftet. Ein 55-Jähriger aus Krefeld starb, ein 53 Jahre alter Kölner überlebte schwer verletzt. Die sächsischen Behörden stehen nun unter Druck.

Der 20-Jährige stand nach der Haftentlassung unter Führungsaufsicht. Inzwischen ist auch bekannt, dass er auch "nachrichtendienstlich observiert" wurde, wie nun am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Dresden bekanntgegeben wurde. Vertreter von Verfassungsschutz und Polizei teilten mit, der Tatverdächtige sei auch am Tag des Anschlags von Beamten des Landesamtes für Verfassungsschutz observiert worden. Zur genauen Uhrzeit konnten sie sich allerdings nicht äußern.

Den Behörden war der Syrer seit August 2017 als islamistischen Gefährder bekannt

Der Tatverdächtige ist nach Angaben der Dresdner Behörden seit 2015 in Deutschland. 2019 wurde ihm der Status als Flüchtling aufgrund seiner Straftaten aberkannt. Er war 2018 vom Oberlandesgericht Dresden wegen Anleitung "zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem sah es das Gericht damals als erwiesen an, dass der Asylbewerber Mitglieder für den "Islamischen Staat" (IS) angeworben hatte. Die Behörden hatten ihn seit August 2017 als islamistischen Gefährder "auf dem Schirm".

Der 20-Jährige wurde am 29. September aus dem Jugendstrafvollzug entlassen. Danach konnte er nicht nach Syrien abgeschoben werden und hat derzeit einen Duldungsstatus. In der Bundesrepublik gilt für das Bürgerkriegsland Syrien noch immer ein vollständiger Abschiebe-Stopp. Nach der Haftentlassung stand er unter Beobachtung. Zudem wurde er von einem Entlassungshelfer begleitet oder betreut. Er sei am Tag der Tat und auch am Tag danach seiner Meldepflicht nachgekommen.

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Die Pressekonferenz am Donnerstag in Dresden wurde vor allem von einer Frage dominiert: Weshalb konnte die Tat trotz der Observation nicht verhindert werden?

Eine nachrichtendienstliche Observation sei nicht auf Gefahrenabwehr angelegt, sondern habe das Ziel zu ermitteln, ob sich jemand in einem extremistischen Umfeld aufhält, erklärte Sachsens Verfassungsschutz-Chef Dirk-Martin Christian. Sie sei nicht das geeignete Mittel, um eine solche Straftat zu verhindern.

Es sei sehr, sehr bitter, wenn man heute feststellen müsse, dass trotz dieser Maßnahmen die schreckliche Tat nicht verhindert werden konnte, so Christian weiter. Eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung sei rechtlich möglich, aber nicht vorgesehen gewesen. Er fügte noch hinzu: 

Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit.

Den Täter bezeichnete er als einen extremistischen Islamisten. Das sei durch das Handeln des Beschuldigten in der Haft bestätigt worden.

LKA-Chef: Die tödliche Messerattacke hätte nur durch die Abschiebung des Mannes verhindert werden können

Auch der Chef des sächsischen Landeskriminalamtes, Petric Kleine, betonte, dass der "Maßnahmenkatalog" eine enge Betreuung, nicht aber eine enge Bewachung vorgesehen habe. Der junge Mann sei mehrmals Thema in Fallkonferenzen gewesen, so der Chef des Landeskriminalamtes weiter. So sei etwa im Juli die Gefahr, dass der Mann erneut Straftaten begehen könnte, von Experten als hoch eingeschätzt worden. Dementsprechend wurde der Maßnahmenplan für die Zeit nach der Entlassung entwickelt.

Dirk Münster, Leiter des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums im LKA, verwies bei der Pressekonferenz darauf, dass eine 24-Stunden-Bewachung an sieben Tagen durch die Polizei rechtlich nicht möglich sei. Man könne das machen, "aber dürfen darf ich es nicht".

Auf die Frage eines Journalisten, ob der Mann bereits radikalisiert nach Deutschland gekommen sei oder sich hier erst radikalisiert habe, gab es seitens der Behörden keine klare Antwort. Das sei unklar. Die Radikalisierung habe sich zumindest in Dresden fortgesetzt, so LKA-Chef Kleine.

Man habe sich bereits gefragt, ob es einen Fehler im System gab und ob die Tat hätte verhindert werden können. Die Tat sei nicht auszuschließen gewesen. Aus Sicht des LKA seien alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden. Der Chef des Landeskriminalamtes Sachsen ist sich sicher: Die tödliche Messerattacke hätte nur durch die Abschiebung des Mannes verhindert werden können. Versäumnisse der Sicherheitsbehörden sieht er nicht. 

Sachsens Innenminister Roland Wöller forderte gleich am Donnerstag, schwere Straftäter und Gefährder vom Abschiebestopp nach Syrien auszunehmen.

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