Deutschland

Bundesrat gibt grünes Licht für schärfere Gesetze gegen Hasskriminalität

Nachdem der Bundestag bereits für die Verabschiedung neuer Gesetze gegen Hassbotschaften im Internet gestimmt hatte, nahm die Gesetzesnovelle nun auch die letzte Hürde vor dem Bundesrat. Bei Beleidigungen droht nun eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.
Bundesrat gibt grünes Licht für schärfere Gesetze gegen HasskriminalitätQuelle: www.globallookpress.com © Federico Gambarini

Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss künftig mit schärferer Verfolgung rechnen. Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet. Der Bundestag hatte den Neuregelungen bereits Mitte Juni zugestimmt.

So sollen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben. Bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten sollen nach einem Richterbeschluss auch Passwörter verlangt werden dürfen. Sind die Passwörter bei den Anbietern verschlüsselt gespeichert, werden sie auch genauso übermittelt.

Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen oder Ankündigungen, etwa das Auto anzustecken, werden künftig ähnlich behandelt wie Morddrohungen, und zwar als Straftaten. Für solche Äußerungen im Internet drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen im Internet sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Derzeit ist es nur strafbar, wenn man bereits begangene Taten öffentlich befürwortet, künftig gilt das auch für angekündigte Delikte. Neben Bundes- und Landespolitikern werden künftig zudem auch Kommunalpolitiker ausdrücklich unter den besonderen Schutz des Strafgesetzbuches gestellt. Für Angriffe auf medizinisches Personal in Notaufnahmen, auf Ärzte und Pfleger sollen künftig bis zu fünf Jahre Haft drohen, wie heute schon für Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten.

Wenn eine Tat antisemitisch motiviert ist, soll das künftig strafverschärfend wirken. Und schließlich können Lokalpolitiker, Ehrenamtliche und Journalisten künftig leichter Auskunftssperren für ihre Daten im Melderegister erwirken und so verhindern, dass Unbekannte ihre Adresse herausfinden. Derzeit kann jeder den vollen Namen und die Anschrift anderer bei den Behörden erfragen. Wenn es ein "berechtigtes Interesse" gibt, sind auch Auskünfte etwa zu Familienstand und Staatsangehörigkeiten möglich.

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(rt/dpa)

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