Gesellschaft

Wieso ist Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Migranten so schwierig?

Für den Mord an der 15-jährigen Mia aus Kandel wurde ihr Ex-Freund nach Jugendstrafrecht verurteilt. Bei seiner Festnahme soll er minderjährig gewesen sein. Zweifel daran sorgen weiterhin für Diskussionen. Die geforderte Altersfeststellung ist aber umstritten.
Wieso ist Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Migranten so schwierig?Quelle: Reuters

Sieben Stiche trafen die 15-Jährige Mia in einem Drogeriemarkt im pfälzischen Kandel. Einer erreichte das Herz und war tödlich. Mehr als acht Monate nach dem furchtbaren Verbrechen in der pfälzischen Stadt mit rund 8.500 Einwohnern fiel das Urteil: achteinhalb Jahren Haft. Das Landgericht in Landau hatte den Ex-Freund der 15-Jährigen, den vermutlich aus Afghanistan stammenden Flüchtling Abdul D., am Montag nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Revision eingelegt, sie hatte zehn Jahre - die Höchststrafe - gefordert.

Der gewaltsame Tod des Mädchens löste deutschlandweit Entsetzen und Empörung aus. Diskussionen über die Flüchtlingspolitik in Deutschland entbrannten. Sowohl vor als auch nach dem Urteil ist auch das Alter von Abdul D. ein Thema. Er gab sein Alter mit 15 Jahren an, nach seiner Ankunft in Deutschland wurde er als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling betreut. Nach der Tat wurden Zweifel laut, ob er tatsächlich so jung ist. Die Staatsanwaltschaft gab ein Gutachten in Auftrag.

Konsequentere Altersprüfung junger Flüchtlinge gefordert

Als Ergebnis kam heraus, dass er zum Tatzeitpunkt mindestens 17 Jahre und sechs Monate, wahrscheinlich aber 20 Jahre alt war. Das Gericht entschied "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten. Es wird davon ausgegangen, dass Abdul D. zum Tatzeitpunkt womöglich keine 18 Jahre alt war. Deswegen kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung. 

Bereits kurz nach dem entsetzlichen Verbrechen am 27. Dezember 2017 forderten Politiker verschiedener Parteien eine konsequentere Altersprüfung junger Flüchtlinge. Aber wie stellt man das Alter überhaupt fest, und wie ist das gesetzlich geregelt? Und gibt es eine Methode, die das Alter eines jungen Menschen zweifelsfrei bestimmen kann?

Für das Verfahren sind die Jugendämter zuständig. Beim Fehlen jeglicher Ausweispapiere führt das Amt zuerst eine sogenannte "qualifizierte Inaugenscheinnahme" durch. Dabei werden vor allem Gespräche mit dem Geflüchteten in Anwesenheit eines Dolmetschers geführt, in denen Fragen beispielsweise nach der Familie, dem bisherigen Schulbesuch und dem Fluchtweg gestellt werden.

Der Betroffene muss der Untersuchung zustimmen

Falls am Ende trotzdem Zweifel am Alter eines jungen Geflüchteten bestehen sollten, kann eine ärztliche Untersuchung beantragt werden. Zu diesen zählen unter anderem das Röntgen der Handwurzelknochen und Schlüsselbeine, eine zahnärztliche Untersuchung, die DNA-Methode und sexuelle Reifezeichen. Damit muss der Betroffene sowie sein gesetzlicher Vertreter jedoch einverstanden sein und vorab über mögliche gesundheitliche Risiken aufgeklärt werden. Bei fehlender Einwilligung könnte das Jugendamt lediglich seine Ermittlung der Minderjährigkeit einstellen und somit die Inobhutnahme verweigern.

Nach dem furchtbaren Verbrechen in Kandel forderten Politiker lautstark Gesetzesänderungen zum verstärkten Einsatz medizinischer Methoden bei der Altersfeststellung von jungen Geflüchteten. Diese sollten dann obligatorisch eingeführt werden. Mehrere Verbände wie das Deutsche Kinderhilfswerk oder Save the Children sprachen sich dagegen aus. Durch eine medizinische Untersuchung könne nur eine Einschätzung erlangt werden. So schrieben die Verbände in ihrer Stellungnahme: 

Die unterzeichnenden Verbände würden es sehr begrüßen, wenn es zukünftig eine sichere Methode zur Feststellung des Alters gäbe. Damit wäre sichergestellt, dass Minderjährige effektiv vor Gefahren geschützt sind. Bislang aber gibt es eine solche Methode nicht. Die existierenden Methoden - sowohl die medizinischen Verfahren (Röntgen, Zahnuntersuchungen, DNA-Methode) als auch die Verfahren der qualifizierten Inaugenscheinnahme - liefern lediglich Näherungswerte.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, lehnte das ab. 

Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit", sagte er gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

Nach den Regeln des Strahlenschutzes sei es nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig, das Alter medizinisch zu überprüfen.

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