Gesellschaft

Kanton Wallis: Nicht-geimpfte Schüler müssen Maske tragen

In der Schweiz sind die Sommerferien zu Ende gegangen. Im Kanton Wallis müssen Schüler an Gymnasien und Berufsschulen eine Gesichtsmaske tragen, wenn sie nicht geimpft, getestet oder genesen sind. Allerdings gibt es keine Zusagen für Testmöglichkeiten an den Schulen.
Kanton Wallis: Nicht-geimpfte Schüler müssen Maske tragenQuelle: www.globallookpress.com © Maircio Pannunzio Keystone Press Agency

Schüler im Kanton Wallis müssen ab sofort angeben, ob sie geimpft wurden oder nicht. Wenn sie nicht geimpft wurden, müssen sie genesen sein oder getestet werden, um ohne Gesichtsmaske am Unterricht von Gymnasien und Berufsschulen teilnehmen zu können. Anfang dieser Woche hat in der Schweiz das neue Schuljahr begonnen.  

Nur wer die so genannte 3-G-Regel befolgt, wird von der Gesichtsmaskenpflicht auf dem Areal der Schulen befreit. Alle übrigen Schüler werden durch das Tragen der Maske gekennzeichnet. Der Präsident des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrer, Lucius Hartmann, erklärt dazu: "Eine solche Methode an anderen Schweizer Kantonsschulen ist mir nicht bekannt."

An den Schulen im Ober- und Unterwallis gelte die Regel bereits seit Montag, wie Bildungsminister Christophe Darbellay (CVP) auf Anfrage bestätigte. "Ab kommendem Montag wird die Regel im gesamten Kanton eingeführt, weil nicht alle Schulen gleichzeitig anfangen." Der Leiter der Walliser Bildungsabteilung, Jean-Philippe Lonfat, sagte dazu: "Unser Ziel ist es, die bestmöglichen Unterrichtsbedingungen zu schaffen. Das Tragen einer Maske ist ein echtes Hindernis für die Interaktion zwischen Mitschülerinnen und Mitschülern und den Lehrpersonen." Daher sei jede Maßnahme, die dazu beitragen könne, die Maske zu entfernen, willkommen. Die Maßnahme sei nicht Teil der Impfkampagne. "Es steht jedem frei, sich impfen zu lassen oder nicht", so Lonfat weiter.

Die Regel gelte zunächst für sechs Wochen. "Danach ziehen wir Bilanz und passen die Strategie je nach Entwicklung der Pandemie an", erläuterte Bildungsminister Darbellay. Für die Schüler drohten keine Folgen, sagte Jean-Philippe Lonfat. "Die Eigenverantwortung und das Vertrauen sind das Herzstück unserer Strategie", so Lonfat. Darüber, dass Kinder und Jugendliche ausgegrenzt und gebrandmarkt werden könnten, weil sie eine Maske tragen müssten, machen sich Politik und Verwaltung dagegen keine Sorgen:

"Jeder kann frei entscheiden, wie er sich und andere vor dem Virus schützen will. Die Erfüllung der Anforderungen für ein COVID-Zertifikat ist eine Möglichkeit, das Tragen einer Maske eine andere."

Nichts zu tun, sei keine Möglichkeit, denn solche Personen setzten Schüler und Lehrer dann dem Virus aus, ergänzte Lonfat.

Schüler müssten einen Fragebogen ausfüllen, in dem sie erklären, ob sie geimpft, getestet oder genesen seien. Dieser Fragebogen würde dann anonym an den Kantonsarzt gehen. "Gibt es in einer Klasse ein Problem mit COVID, hat der Kantonsarzt die Möglichkeit, das Couvert zu öffnen", erklärte Christophe Darbellay. Stelle sich heraus, dass jemand eine falsche Angabe gemacht habe, drohten dieser Person bis zu 5000 Franken Bußgeld. 

Die Walliser Kantonsschulen konnten allerdings bis jetzt keine Angaben darüber machen, ob Schüler überhaupt die Möglichkeit haben, sich vor Ort auf den Arealen der Schulen testen zu lassen. Insofern ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass nicht-geimpfte oder nicht-genesene Kinder und Jugendliche zum Maskentragen verpflichtet werden.  

Das Tragen von Gesichtsmasken steht bei Gesundheitsexperten in der Kritik, da es zu einer Zunahme an Pneumonien und zu einem chronischen Sauerstoffmangel im Blut führt. Chronischer Sauerstoffmangel wiederum erhöht unter anderem die Wahrscheinlichkeit von Krebs- und Demenzerkrankungen. 

Ein weiterer Aspekt ist die Durchlässigkeit der Gesichtsmasken: Coronaviren haben einen Durchmesser von 0,12–0,16 μm. Selbst die Poren von FFP2/KN95-Masken sind größer als der Durchmesser dieser Viren. Eine Schutzfunktion durch das Tragen von Masken ist also äußerst fraglich.   

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