Gesellschaft

Knast wegen unbezahltem Rundfunkbeitrag – Öffentlich-Rechtliche immer mehr in der Kritik

Der Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro spaltet Deutschland. Denn spätestens nachdem Sachsen-Anhalt Ende 2020 die geplante Gebührenerhöhung um 0,86 Cent zum 1. Januar 2021 gestoppt hat, ist eine lebhafte Diskussion in der Republik entbrannt. Zum einen geht es um die Abgabe im Allgemeinen, zum anderen um den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

In Deutschland muss jeder Haushalt die ehemalige GEZ-Gebühr entrichten – ob die Angebote von ARD und ZDF genutzt werden, spielt dabei keine Rolle. Dagegen wehrt sich Georg Thiel. Er sitzt seit Februar in der JVA Münster, weil er sich weigert, den Beitrag zu zahlen und eine Vermögensauskunft zu erteilen.

Laut dem zuständigen WDR ist der Sender dazu verpflichtet, rückständige Rundfunkbeiträge einzufordern. Nicht zu zahlen sei all jenen gegenüber nicht gerecht, die den Rundfunkbeitrag entrichten, so ein Sprecher gegenüber RT DE.

Bis jetzt noch nicht in Haft ist Olaf Kretschmann aus Berlin. Er lehnt das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner aktuellen Form aus Gewissensgründen ab. Dass er bis heute noch nicht ins Gefängnis musste, liegt an den jeweiligen Vollstreckungsbehörden der Länder. Denn die Vollstreckung ist in jedem Bundesland anders geregelt.

In Berlin ist das Finanzamt dafür zuständig, in Münster ist es die sogenannte Stadtkasse der Stadtverwaltung. Das Finanzamt kann beispielsweise mit anderen Mitteln gegen säumige Zahler vorgehen als eine Stadtverwaltung.

Befürworter des Rundfunkbeitrags, wie zum Beispiel die CDU, wollen grundsätzlich am Beitrag und dem System festhalten, es aber für die Zukunft reformieren und modernisieren. Vor allem in Corona-Zeiten hätte man den Menschen eine Erhöhung nicht vermitteln können, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion Sachsen-Anhalt, Markus Kurze.

Die AfD dagegen will mit dem sogenannten "Grundfunk" die Bürger vollständig von Beiträgen befreien und dafür große Medienunternehmen wie Amazon oder Netflix zur Kasse bitten.

Der Rundfunkbeitrag wird in Deutschland pro Haushalt bezahlt. Davon befreien lassen können sich zum Beispiel Menschen die eine Sozialleistung wie Bafög, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, oder Grundsicherung im Alter beziehen, oder sehbehindert sind.

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