Bundestag will Hungersnot von 1932/33 als Genozid an Ukrainern anerkennen
Der Bundestag will die Hungersnot in der Sowjetunion in den Jahren 1932/33 als Genozid am ukrainischen Volk anerkennen. Dies berichtete am Freitag die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) unter Verweis auf einen gemeinsamen Antrag von SPD, den Grünen, FDP und CDU/CSU. Die in der Ukraine als Holodomor (ukrainisch: Tötung durch Hunger) bezeichnete Hungerkatastrophe sei "Teil unserer gemeinsamen Geschichte als Europäerinnen und Europäer", sei aber in Deutschland und der Europäischen Union bisher wenig bekannt, heißt es in der Resolution. Die Bundesregierung solle nun das Wissen über den Holodomor verbreiten und zum Gedenken an dessen Opfer beitragen.
Bemerkenswerterweise hatte der Bundestag sich noch im Jahr 2019 geweigert, die Hungersnot von 1932/33 als Genozid am ukrainischen Volk einzuordnen. Damals erklärte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth (SPD), dass es sich um eine "grauenvolle, schreckliche Hungerkatastrophe, die von Menschen zu verantworten ist und die zu Millionen von Hungertoten geführt hat", handele. Es gebe aber einen Unterschied zwischen der politischen und der völkerrechtlichen Bewertung. Roth erklärte, dass es eine Definition des Genozids im Völkerstrafrecht erst seit 1948 gebe, und sagte:
"Die Bundesregierung macht es sich nicht zu eigen, dass Ereignisse, die vor 1948 stattgefunden haben, völkerrechtlich als Genozid bezeichnet werden können."
Mit der diesjährigen Anerkennung der Hungerkatastrophe von 1932/33 als Genozid solle indessen ein "Signal der Mahnung" gesetzt werden. Der Initiator des Antrags, der Vorsitzende der deutsch-ukrainischen Parlamentariergruppe im Bundestag Robin Wagener (Die Grünen), räumte dabei selbst indirekt eine Instrumentalisierung der Geschichte für aktuelle politische Entwicklungen ein. Die FAZ zitierte ihn wie folgt:
"Putin steht in der grausamen und verbrecherischen Tradition Stalins. Heute wird die Ukraine erneut mit russischem Terror überzogen. Erneut sollen durch Gewalt und Terror der Ukraine die Lebensgrundlagen entzogen, das gesamte Land unterworfen werden."
Der Holodomor war vom ukrainischen Parlament im Jahr 2006 unter der Präsidentschaft von Wiktor Juschtschenko als Genozid am ukrainischen Volk eingeordnet worden. Noch im selben Jahr fand in Kiew ein internationales Forum statt, das eine vorsätzliche Organisation der Katastrophe durch die "jüdisch-bolschewistische Regierung der UdSSR" deklarierte. Seitdem fordert die Ukraine international eine Anerkennung des Holodomors als Genozid.
Die Einordnung der Hungersnot von 1932/33 als Völkermord an Ukrainern wird indessen von zahlreichen Spezialisten nicht nur in Russland, sondern auch im Westen nicht geteilt. Sie verweisen auf historische Quellen, die dieser These widersprechen. Der Professor der Universität Pensa, Dr. Wiktor Kondraschin, führte dabei folgende Argumente an: Erstens lasse sich eine Absicht der damaligen sowjetischen Regierung zur Vernichtung der Ukrainer durch keine Quellen belegen. Dagegen könne ein Zusammenhang zwischen Industrialisierung und Hunger nicht nur in den Jahren 1932/33, sondern auch an anderen historischen Beispielen hergestellt werden. Zweitens widerspreche das Verhalten der Führung der UdSSR der Logik eines Völkermords. So würden in zahlreichen Dokumenten, darunter von Stalin persönlich unterzeichneten, Lebensmittellieferungen in die Hungergebiete der Ukraine angeordnet. Drittens belege die demografische Statistik, dass neben der Ukraine zahlreiche andere Regionen, darunter der Nordkaukasus, das Wolga-Gebiet, Westsibirien und Kasachstan, vom Hunger betroffen waren.
Insgesamt betonen die Gegner des Konzepts des Holodomor als Genozid am ukrainischen Volk, dass die Hungerkatastrophe von 1932/33 zwar durch politische Entscheidungen herbeigeführt, aber nicht vorsätzlich geplant worden sei. Unter den Opfern, deren Anzahl auf zwei bis acht Millionen geschätzt wird, befanden sich nicht nur Ukrainer, sondern Angehörige zahlreicher anderer Völker der Sowjetunion.
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