Europa

Nach Kürzung durch RKI auf drei Monate: EU beschließt sechsmonatige Gültigkeit des Genesenenstatus

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich darauf geeinigt, verschiedene Maßnahmen umzusetzen und gemeinsame COVID-19-Reisevorschriften zu erlassen. Demnach ist das digitale COVID-Impfzertifikat neun Monate gültig. Genesene müssen darüber hinaus sechs Monate lang keine Reisebeschränkungen fürchten.
Nach Kürzung durch RKI auf drei Monate: EU beschließt sechsmonatige Gültigkeit des GenesenenstatusQuelle: Gettyimages.ru © NurPhoto / Kontributor

Die Verwirrung ist komplett. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben sich am Dienstag darauf geeinigt, dass Corona-Erkrankte künftig EU-weit einheitlich doch sechs Monate lang als genesen gelten sollen. Damit können sie sich in der EU frei bewegen und herumreisen. Laut einem Artikel des Business Insider hat auch Deutschland überraschend der neuen Regelung zugestimmt, obwohl der Genesenenstatus hierzulande gerade erst auf drei Monate verkürzt wurde. Die Stimmabgabe in Straßburg erfolgte durch Außenministerin Baerbocks Staatsministerin Anna Lührmann. Die groben Einzelheiten lauten: "Ein PCR-Test soll frühestens 72, ein Schnelltest 24 Stunden vor der Reise gemacht werden. Der Impfstatus soll 270 Tage gültig sein, ein Genesenen-Zertifikat 180 Tage – und damit länger als in Deutschland (90 Tage)", heißt es beim Business Insider.

Können sich Genesene in Deutschland auf diese europäische Regelung berufen oder gilt die nationale Vorgabe? Seit der vor Kurzem beschlossenen Vorgabe durch das Robert Koch-Institut gilt der Genesenenstatus in Deutschland nur noch drei Monate. Business Insider zitiert in seinem Artikel einen Sprecher der EU-Kommission mit den Worten: "Das Mindeste, was wir alle erwarten können, ist, dass die Mitgliedsstaaten diese Empfehlung auch umsetzen." Der deutsche EU-Parlamentarier Jan-Christoph Oetjen von der FDP stellte gegenüber Business Insider unmissverständlich klar:

"Alleingänge darf es jetzt nicht mehr geben. Die Einigung auf 180 Tage Gültigkeit für ein Genesungszertifikat muss auch von den Staaten gewährleistet werden, welche in den letzten Wochen für eine verkürzte Gültigkeitsdauer geworben haben, das gilt auch für Deutschland."

Im Auswärtigen Amt verweist man nach Anfrage des Business Insider auf das Innenministerium. Dort hieß es, man solle sich an das Bundesverkehrsministerium wenden: "Und im Bundesgesundheitsministerium wusste man von der Entscheidung der EU scheinbar bis zum späten Nachmittag auch noch nichts." Demnach besagt die nun beschlossene EU-Regelung, dass ein gültiges EU-Corona-Zertifikat für Reisen in Europa wichtiger als das Infektionsgeschehen im Abreiseland ist. Ab 1. Februar gilt daher, dass Reisende nur noch einen gültigen Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorzulegen haben. "Wer kein Zertifikat hat, soll nach Ankunft einen Test machen. Für Kinder gibt es Ausnahmen. Zusätzliche Beschränkungen solle es nicht geben", heißt es beim Business Insider weiter.

Es ist daher mit Spannung zu erwarten, wie das politische Berlin auf diese neue Situation reagieren wird. Eine eindeutige Klärung für deutsche Betroffene dieser Entwicklung sollte diese Woche daher noch unbedingt erfolgen. Zumindest wurde seitens des Gesundheitsministers Karl Lauterbach schon einmal eine "bessere Kommunikation" angekündigt:

Mehr zum Thema - Offizieller Studie zum Trotz: Lauterbach rechtfertigt plötzliche Verkürzung des Genesenenstatus

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.