Mehr als die Hälfte aller Asylbewerber in Deutschland sind nicht in der EU registriert
Deutschland kann einen Großteil der ankommenden Asylbewerber nicht in andere EU-Länder zurückführen, wie die Welt am Sonntag berichtet. Hauptgrund dafür ist, dass nicht festgestellt werden kann, in welchem Land sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Derlei Informationen müssten eigentlich in der Asyldatenbank EURODAC zu finden sein, in der alle illegal Eingereisten registriert werden müssen, da dies für alle Länder des visumfreien Raums vorgeschrieben ist.
Diese Datenbanken sind allerdings äußerst lücken- und fehlerhaft, wie eine Statistik aufzeigt, welche die Welt am Sonntag auf Anfrage vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhielt. So hätten die deutschen Behörden in den ersten elf Monaten des letzten Jahres bei "53 Prozent der Erstantragsteller ab 14 Jahren keinen EURODAC-Treffer" bekommen können.
Das Procedere läuft normalerweise so: Nachdem ein illegal Eingereister hierzulande aufgegriffen worden ist oder sich selbst gemeldet hat, werden Fingerabdrücke genommen. Im nächsten Schritt wird geprüft, ob er bereits bei EURODAC registriert oder in einer Kriminalitätsdatenbank gespeichert wurde.
Dieses Vorgehen, das im betreffenden Zeitraum laut BAMF bei allen 74.837 Erstantragstellern ab 14 Jahren durchgeführt wurde, ergab nur 35.245 EURODAC-Treffer. Weil aber Deutschland keine EU-Außengrenze hat und sämtliche EU-Staaten verpflichtet sind, den illegalen Grenzübertritt einer Person festzustellen, müssten solche Datenbankeinträge bei dem weit größeren Teil aller Neuankömmlinge eigentlich zu finden sein.
Nur ein Teil lässt sich beispielsweise durch eiligst aus Afghanistan evakuierte "Ortkräfte" oder Menschen, die per Arbeits-, Touristen- oder Familienbesuchsvisum einreisten und versuchen nach dessen Ablauf über den Asylweg ein Aufenthaltsrecht zu erhalten, erklären.
Für Alexander Throm, den innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, führt die häufig ausbleibende Registrierung "die Dysfunktionalität des Dublin-Systems drastisch vor Augen". Registrierung und Rücküberstellung von weiterwandernden Asylbewerbern seien Grundbedingungen für ein EU-Asylsystem, sagte der CDU-Politiker. Die "Ampel"-Koalition müsse mit aller Konsequenz auf die Einhaltung der EURODAC-Verordnung bestehen. Throm resümiert:
"Durch Umverteilung andere EU-Staaten trotz der Registrierungsmängel überproportional zu entlasten, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, ist das falsche Signal."
Von der neuen Bundesregierung gibt es jedoch bislang keine Äußerungen zu dieser Problematik.
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