Brüssel fordert von Budapest und Warschau mehr Fortschritte bei Rechtsstaatlichkeit
Am Freitag erklärte EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni, dass die EU-Kommission den Visegrad-Partnern Ungarn und Polen nach wie vor Gelder vorenthält, weil die beiden Länder noch nicht auf die Empfehlungen der EU zur Rechtsstaatlichkeit eingegangen sind.
Im Anschluss an ein Treffen der Finanzminister der Eurozone in der slowenischen Stadt Brdo sagte Gentiloni auf einer Pressekonferenz, dass zwar einige Fortschritte erzielt worden seien, diese aber nicht ausreichten. Er betonte:
"Ich hoffe, dass wir in naher Zukunft Fortschritte machen können, aber wir sind noch nicht so weit."
Die beiden Länder liegen mit der EU in Fragen der Rechtsstaatlichkeit im Dauerstreit. Am Dienstag ersuchte die EU ihr oberstes Gericht, Polen zu bestrafen, weil es laut Brüssel die Disziplinarkammer für Richter dazu benutze, um Druck auf polnische Richter auszuüben und politische Autorität über die Gerichte auszuüben.
Budapest und Warschau haben sich dagegen gewehrt, dass die EU im jüngsten EU-Haushalt Bedingungen für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit gestellt hat. Der Haushalt wurde trotz ihres anhaltenden Widerstands verabschiedet.
Im Juli leitete die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen beide Länder wegen Maßnahmen ein, die angeblich in die Freiheiten der LGBTQ+-Gemeinschaft eingreifen. Die Regierung von Viktor Orbán sorgte für Aufruhr, als sie die Verbreitung von Pro-LGBTQ+-Material an Minderjährige verbot.
Warschau hingegen besteht darauf, dass das nationale Recht nicht dem EU-Recht untergeordnet werden sollte. Polen wurde außerdem von der EU mit einer Geldstrafe belegt, weil es in einer UNESCO-Welterbestätte Holzeinschlag betrieben hatte.
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