Europa

Tschechiens Präsident Zeman: "Ich bin total genervt von der MeToo-Bewegung und Pride Festivals"

Der tschechische Präsident Zeman äußert sich zu dem umstrittenen Gesetz über die Informationsrechte von Jugendlichen zu Homosexualität und Transsexualität in Ungarn. In einem Interview am Sonntag sagt der 76-Jährige, dass er Transgender-Personen "ekelhaft" findet.
Tschechiens Präsident Zeman: "Ich bin total genervt von der MeToo-Bewegung und Pride Festivals"Quelle: AFP © GEORG HOCHMUTH

In einem Interview mit dem Fernsehsender CNN Prima News hat der tschechische Präsident Miloš Zeman geschlechtsangleichende Operationen und ein für August in Prag geplantes LGBT-Festival scharf kritisiert. "Wenn man sich einer Geschlechtsumwandlung unterzieht, begeht man im Grunde ein Verbrechen der Selbstverstümmelung", sagte Zeman laut Reuters. "Jede Operation ist ein Risiko und diese Transgender-Menschen sind für mich ekelhaft."

Der 76-Jährige betonte: "Viktor Orbán sagt, er sei nicht gegen Homosexuelle, aber gegen die Manipulation nicht nur der Eltern, sondern auch der Kinder in der Sexualerziehung. Ich sehe keinen Grund, ihm zu widersprechen, denn ich bin total genervt von den Suffragetten, der MeToo-Bewegung und dem Prague Pride Festival." Über das LGBT-Festival, das in diesem Jahr vom 2. bis 8. August stattfinden soll, sagte Zeman: "Wenn ich etwas jünger wäre, würde ich eine riesige Demonstration von Heterosexuellen in Prag organisieren, um allen zu zeigen, wie sinnlos das ist."

Mehr als die Hälfte der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben sich gegen das neue Gesetz ausgesprochen, Tschechien jedoch nicht. Zeman sagte, eine Verurteilung käme einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Landes gleich.

Das Gesetz wurde von der ungarischen Opposition, von Menschenrechtsgruppen und auch der EU heftig kritisiert. Bei einem EU-Gipfel vergangene Woche forderte der niederländische Premierminister Mark Rutte den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán auf, die Rechte der LGBT-Gemeinde zu respektieren oder die EU zu verlassen.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes könnte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land einleiten. Dieses könnte mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes enden. 

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