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Schweiz: Kinder ab zehn Jahren sollen sich auch gegen den Willen der Eltern impfen lassen können

Das Gesundheitsamt in der Schweiz geht laut einem Schreiben davon aus, dass Kindern ab zehn Jahren die eigene Urteilsfähigkeit über eine Corona-Impfung zugestanden werden kann. So sollen Zehnjährige sich auch gegen den Willen ihrer Eltern impfen lassen können.
Schweiz: Kinder ab zehn Jahren sollen sich auch gegen den Willen der Eltern impfen lassen könnenQuelle: Gettyimages.ru © Hannes Eichinger / EyeEm

Schweizer Medien berichten über ein Informationsschreiben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), das momentan in den sozialen Medien kursiert. Demzufolge sollen sich bereits Zehnjährige ohne die Einwilligung ihrer Eltern impfen lassen können.

Laut der Empfehlung des BAG stelle sich im Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung die Frage nach der Erforderlichkeit der Einwilligung durch die Eltern oder erziehungsberechtigten Personen für das Durchführen einer Impfung. Gerichtet ist das Dokument unter anderem an die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), die Ärztegesellschaften, an den Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse sowie an medizinische Fachgesellschaften und Verbände der Krankenversicherer.

Wie das BAG schreibt, sei entscheidend, dass die Einwilligung "zu einer Verletzung der körperlichen Integrität" nur gegeben werden kann, wenn die betreffende Person urteilsfähig ist. Die Urteilsfähigkeit habe jedoch keinen Zusammenhang mit der Volljährigkeit einer Person. "Damit ein Kind oder ein Jugendlicher in Bezug auf die Impfung als urteilsfähig gilt, muss dieses oder dieser die Tragweite des Eingriffs für seinen Körper abschätzen können", schreibt das BAG. Man dürfe davon ausgehen, dass eine echte Zustimmung bis zum Alter von zehn Jahren unmöglich erscheint.

"Zwischen zehn bis 15 Jahren kann ihnen die Fähigkeit nach und nach zugestanden werden und ab 15 Jahren kann die Urteilsfähigkeit vermutet werden […]"

Wie das BAG folgert, sei daraus zu schliessen, dass – wenn ein Kind oder Jugendlicher urteilsfähig ist – die Inhaber der elterlichen Sorge die Zustimmung zur Impfung nicht geben müssten. Das heißt im Klartext: Ein urteilsfähiges zehnjähriges Kind soll sich auch gegen den Willen der Eltern impfen lassen können.

Bei seiner Einwilligungs-Empfehlung stützt sich das BAG auf den Artikel 16 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs:

"Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln."

Der Begriff "Kindesalter" sei "auslegungsbedürftig", so das BAG. "Dabei wird auf eine starre Grenze hinsichtlich des Alters verzichtet. Massgeblich ist die individuelle Fähigkeit im konkreten Fall."

Die Impfung für Kinder unter 15 Jahren ist in der Schweiz aktuell noch nicht möglich und zugelassen. "Wir begrüssen, dass Pfizer/BioNTech den Zulassungsantrag für den COVID-19-Impfstoff für 12- bis 15-Jährige bei Swissmedic eingereicht hat", teilte das BAG auf eine Anfrage von RT DE explizit mit. Wichtig sei eine gründliche Prüfung der neuen Studiendaten durch Swissmedic, die die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität eines COVID-19-Impfstoffs auch für Kinder/Jugendliche von 12 bis 15 Jahren bestätigen muss.

Danach brauche es eine Empfehlung durch die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF), wie der COVID-19-Impfstoff bei der neuen Zielgruppe zum Einsatz kommen kann.

Da es um eine Impfzulassung erst ab zwölf Jahren geht, ist es unklar, inwieweit es möglich sein könnte, dass auch die Zehnjährigen sich praktisch eigenständig impfen lassen können. Diese Option scheint erst einmal nur eine theoretische Überlegung zu sein, ebenso die Frage nach den gesellschaftlichen Reaktionen auf den BAG-Vorstoß, wie die Behörde selbst einschätzt:

"Bisher gab es jedenfalls noch keine öffentliche bzw. kontroverse Diskussionen darüber", stellte das schweizerische BAG gegenüber RT DE fest.

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