Europa

Russland erklärt zivile Flugverbotszone über Teilen des Schwarzen Meeres

Russland hat eine Flugverbotszone für zivile Flüge im Gebiet über dem Schwarzen Meer und Teile der Krim ausgerufen. Dies geht aus international üblicher Form von Informationen (NOTAMs) Russlands über temporäre Änderungen an Piloten und Luftverkehrsgesellschaften hervor.
Russland erklärt zivile Flugverbotszone über Teilen des Schwarzen Meeres© Arnulf Hettrich via www.imago-im/www.imago-images.de

Russland hat gestern insgesamt drei Mitteilungen an Piloten und Fluggesellschaften, genannt NOTAM (Notice(s) to Airmen), herausgegeben. Sie sind bis zum 24. April gültig und enthalten einige Differenzierungen. Einige Flugrouten im Fluginformationsgebiet Simferopol über dem Schwarzen Meer werden komplett gesperrt. Die Flugzone über der Halbinsel Krim bleibt offen.

Laut den Mitteilungen werden in einigen Gebieten die Flugrouten erst ab einer Höhe von über 11.900 Metern (das ist höher als gewöhnliche Zivilflughöhe) untersagt, während in einigen Zonen Einschränkungen bereits für Flüge über 6.100 Metern eingeführt wurden. In bestimmten Gebieten gilt die Sperrung ab Meereshöhe.

Am Dienstag berichtete der Pressedienst der russischen Schwarzmeerflotte, dass im Rahmen der Kontrollinspektion der Flottenkräfte für die Wintertrainingsperiode Übungen mit mehr als 20 Schiffen und Booten der Schwarzmeerflotte sowie mit drei Staffeln von Angriffsflugzeugen der Luftstreitkräfte und Luftabwehrkräfte des südlichen Militärbezirks Russlands  durchgeführt wurden.

Zuvor hatte die US-Luftfahrtbehörde FAA (Federal Aviation Administration) eine NOTAM herausgegeben, in der amerikanischen Fluggesellschaften empfohlen wird, Flüge über einigen Gebieten Russlands und der Ukraine, nämlich über den Fluginformationsgebieten Kiew, Dnipro (ehemals Dnjepropetrowsk) und Simferopol sowie über den Fluginformationsgebieten Moskau und Rostow am Don, die sich innerhalb von 100 nautischen Meilen davon befinden, nur mit "äußerster Vorsicht" durchzuführen.

NOTAMs sind internationale Anordnungen und Informationen über temporäre oder auch permanente Änderungen der weltweit geltenden Aeronautical Information Publication (AIP), die für einen weltweit geordneten und sicheren Flugverkehr von Bedeutung sind. Eine solche  NOTAM ist nicht zu verwechseln mit den hierzulande rechtskräftigen deutschen Bekanntmachungen der Veröffentlichungen des Bundes, der Länder und der Deutschen Flugsicherung (DFS), den sogenannten Nachrichten für Luftfahrer (NfL).

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(RT/TASS)

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