Russischer Inlandsgeheimdienst nimmt ukrainischen Konsul vorübergehend fest
Der Föderale Sicherheitsdienst der Russischen Föderation (FSB) hat am Samstag von der Festnahme eines ukrainischen Diplomaten in Sankt Petersburg berichtet. Demnach wurde Konsul Alexander Sossonjuk noch am 16. April auf frischer Tat ertappt, nachdem er von einem russischen Bürger Geheiminformationen aus Datenbanken der russischen Sicherheitsbehörden erhalten haben soll. In einer Pressemitteilung wies der FSB darauf hin, dass solche Aktivitäten "mit dem Status eines Diplomaten unvereinbar" seien und einen "ausgeprägt feindseligen Charakter" gegenüber der Russischen Föderation hätten. Die Behörde betonte extra, dass man gegen den Verdächtigen im Einklang mit dem Völkerrecht vorgehen werde.
Seinerseits teilte der Pressesprecher des ukrainischen Außenministeriums Oleg Nikolenko am Samstag mit, Sossonjuk sei für einige Stunden festgenommen worden und befinde sich momentan in der diplomatischen Vertretung der Ukraine in Sankt Petersburg. Er bezeichnete den Fall als "eine weitere Provokation vor dem Hintergrund der destabilisierenden Handlungen Russlands". Das Außenministerium in Kiew kündigte eine Antwort gemäß dem "Gegenseitigkeitsprinzip" an. Der stellvertretende Außenminister der Ukraine Jewgeni Jenin bezeichnete die vorübergehende Festnahme als einen "feindseligen Akt".
Später bestellte das russische Außenministerium in Moskau den interimistischen Geschäftsträger der Ukraine in Russland Wassili Pokotilo ein und machte ihn auf die rechtswidrige Tätigkeit des Konsuls aufmerksam, die "mit dem Status eines Konsulatsmitarbeiters unvereinbar" sei und den Sicherheitsinteressen Russlands schade. Das russische Außenministerium empfahl Sossonjuk, das Land innerhalb von 72 Stunden zu verlassen, da sein Aufenthalt in Russland nicht länger erwünscht sei. Russische Medien berichteten, dass Sossonjuk mindestens seit Oktober 2012 im Generalkonsulat der Ukraine in Sankt Petersburg gearbeitet habe.
Nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen genießen Diplomaten im jeweiligen Empfangsstaat Immunität. Trotzdem können sie ihr Aufenthaltsrecht einbüßen, wenn sie gegen die örtlichen Gesetze verstoßen oder sich gegenüber dem Empfangsstaat feindselig verhalten.
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