Mittel gegen Zuwanderung: Dänemark macht Zuzug von Partnern aus Nicht-EU-Ländern unerschwinglich
Rund jeder sechste dänische Staatsbürger schließt eine Ehe mit einer Person aus dem Ausland (Stand: 2017). Die Regeln hierfür wurden abermals verschärft. Im Jahr 2018 kostete der Zuzug eines Partners aus dem Nicht-EU-Ausland nach Dänemark nur 7.743 Euro. Seit Januar stiegen diese Kosten auf 14.265 Euro. Dazu muss eine Bankengarantie vorgelegt werden. Hinzu kommt eine einmalige Gebühr von 1.270 Euro für den Antrag selbst. Die Bearbeitung des Antrags dauert rund sieben Monate. Es sind Kriterien zu Alter, Beruf und Arbeit zu erfüllen. Ein Arbeitsverhältnis der in Dänemark lebenden Person muss seit mindestens drei Jahren bestehen.
Wird die Umsiedlung genehmigt und eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung erteilt, so müssen zwei Sprachtests innerhalb vorgegebener Fristen bestanden werden. Die Prüfungen kosten jeweils 380 Euro. Bei bestandenen Dänisch-Tests kann ein Teil der gezahlten Gelder (2.852,62 Euro für den ersten Test und 1.426,31 Euro für den zweiten Test) zurückgefordert werden.
Die Gelder landen in einem Topf der Einwanderungsbehörde, aus dem beispielsweise Arbeitslosengeld gezahlt wird, sollten die Zuzügler diese benötigen. Nach zehn Jahren Aufenthalt in Dänemark wird eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Dann ist die finanzielle Garantie nicht mehr notwendig.
Die dänische Organisation "Heiraten ohne Grenzen" versucht zu helfen und bietet den Paaren eine rechtliche Beratung. Dänische Betroffene klagen an, dass sie auch nach dem Zuzug ihres Partners als Personen zweiter Klasse behandelt würden. Sollte man in die Arbeitslosigkeit rutschen, so könnte dies die Ausweisung des Partners zur Folge haben.
Politiker kritisieren, dass die Bankengarantien meist nicht benutzt würden und die Administration dieser selbst hohe Kosten verursache, die die Gemeinschaft tragen müsse.
In Deutschland muss die aufnehmende Person nachweisen, dass sie über ausreichenden Wohnraum sowie einen Krankenversicherungsschutz verfügt und für den Lebensunterhalt für sich und den Partner sorgen kann. Bestimmte Nachzugsgruppen müssen Deutschkenntnisse vorlegen. Diese können auch nach der Einreise absolviert werden. Hinzu kommt ein Orientierungskurs in Integration, der zu bestehen ist. Doch bei diesen Regeln gibt es bei Flüchtlingen auch Ausnahmen.
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