Europa

Gericht in London lehnt US-Antrag auf Auslieferung von Julian Assange ab

Das Gericht in London hat in erster Instanz entschieden, den WikiLeaks-Gründer Julian Assange nicht an die USA auszuliefern. Dem Mitbegründer der Enthüllungsplattform drohen in den USA bis zu 175 Jahre Haft. Nun hat das Gericht den US-Antrag abgelehnt.

Der 49-jährige Australier Julian Assange sitzt seit über anderthalb Jahren im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Südosten Londons. Zuvor hatte er fast acht Jahre im Asyl in der ecuadorianischen Botschaft verbracht. Das Central Criminal Court in London hat heute eine Entscheidung über die Auslieferung des Mitbegründers der Enthüllungsplattform WikiLeaks an die USA fällen wollen. Nun hat es entschieden, den Antrag der USA abzulehnen. Das Gericht teilte am Montag mit, dass Assange wegen der Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarteten, nicht ausgeliefert werde.

Die Richterin begründete ihre Entscheidung unter anderem auch mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde.

Der Rechtsstreit dürfte jedoch vorerst in Großbritannien weitergehen, denn gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Nach einer weiteren Instanz könnte das Verfahren vor den britischen Supreme Court gehen und schließlich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beschäftigen.

Die USA streben seine Auslieferung an, da auf der Plattform im Jahr 2010 geheime Dokumente veröffentlicht wurden. Hunderttausende geheime Unterlagen, vor allem zum US-Einsatz im Irak- und Afghanistankrieg, wurden ins Internet gestellt. Von US-Soldaten begangene Kriegsverbrechen wurden so mit Dokumenten belegt und bekannt gemacht. Washington wirft Assange vor, gegen das Anti-Spionage-Gesetz der USA verstoßen zu haben. Gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning – damals Bradley Manning – habe er demnach geheimes Material von US-Militäreinsätzen gestohlen und veröffentlicht. Der 49-Jährige habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht, so ein weiterer Vorwurf. 

Bereits seit Monaten warnt der UN-Sonderberichterstatter für Folter Nils Melzer davor, dass dem 49-Jährigen kein fairer Prozess gemacht wird. So habe er nur äußerst restriktiven Zugang zu den Anklagedokumenten seines Verfahrens. Zudem sei der Kontakt zu seinen Anwälten zeitlich beschränkt. Erst vor wenigen Tagen bat Melzer den amtierenden US-Präsidenten Donald Trump in einem offenen Brief um eine Begnadigung von Assange. Nils Melzer urteilte bereits vor Monaten, dass Assange ein Opfer von "psychischer Folter" sei. Er hatte ihn im Mai letzten Jahres mit einem Ärzteteam besucht.

Die Organisation Reporter ohne Grenzen forderte am vergangenen Freitag die sofortige Freilassung des WikiLeaks-Gründers. Geschäftsführer Christian Mihr sagte: 

"Die US-Anklage gegen Julian Assange ist eindeutig politisch motiviert. Die USA wollen ein Exempel statuieren und eine abschreckende Wirkung auf Medienschaffende überall auf der Welt erzielen."

Im Deutschen Bundestag bildete sich inzwischen auch eine parteiübergreifende Arbeitsgemeinschaft, die sich für eine Freilassung Assanges einsetzt. Die Obfrau der Linken im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages, Sevim Dağdelen, sagte jüngst, dass – selbst wenn die Auslieferung juristisch beschieden würde – die britische Regierung diese Auslieferung jedoch stoppen und verhindern könne, "dass der Fall Assange eine Blaupause für die Verfolgung unliebsamer Journalisten wird". "Eine Auslieferung in die USA wäre ein Dammbruch und muss verhindert werde", ergänzte Dağdelen. Die Politikerin wollte am Montag als Prozessbeobachterin und Mitglied des Bundestages zum Auslieferungsverfahren nach London reisen, soll jedoch laut eigener Aussage "in letzter Minute unter fadenscheinigen Vorwänden an einer Einreise gehindert" worden sein. So schrieb sie auf Twitter: 

"Britische Regierung hat mich in letzter Minute unter fadenscheinigen Vorwänden an einer Einreise gehindert. Dort wollte ich heute das Auslieferungsverfahren USA vs. Julian Assange beobachten. Prozessbeobachter sind offensichtlich unerwünscht. Einfach nur schäbig!"

Auch die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, hatte sich inzwischen zu Wort gemeldet. Die SPD-Bundestagsabgeordnete zeigte sich hinsichtlich des Verfahrens besorgt.

"Menschenrechtliche und humanitäre Aspekte dürfen nicht übersehen werden." 

Auch der körperliche und psychische Gesundheitszustand von Assange müsse bei der Entscheidung über eine Auslieferung in die USA "unbedingt Berücksichtigung finden". Großbritannien sei dabei an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden, "auch mit Blick auf das mögliche Strafmaß und die Haftbedingungen", so Kofler.

Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit im Fall Assange darauf verwiesen, dass die Zuständigkeit für das Verfahren bei der britischen Justiz liege und man deshalb aus Berlin den Prozessablauf nicht kommentieren wolle.

"Wir gehen davon aus, dass die rechtstaatlichen Mechanismen in Großbritannien da sind und greifen, dass es ein rechtsstaatlicher Prozess ist, in dem jeder der Verfahrensbeteiligten seine Rechtsmittel und seine Anträge rechtsstaatlich stellen kann, so wie das in Großbritannien üblich ist", hieß es im September bei einer Bundespressekonferenz.

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