Asien

Mehr als 70 Euro: Japan erwägt höhere Strafen für Online-Beleidigung

Japan will Beleidigungen im Internet künftig mit längeren Gefängnis- und höheren Geldstrafen ahnden. Angeklagte auf Kaution sollen ein GPS-Gerät tragen, wenn sie als fluchtgefährdet gelten. Zuvor waren Strafen nach prominenten Fällen als zu milde kritisiert worden.
Mehr als 70 Euro: Japan erwägt höhere Strafen für Online-BeleidigungQuelle: www.globallookpress.com © Yukio Hiraku/AFLO/ Global Look Press

Beleidigungen im Internet sollen in Japan künftig mit Gefängnisstrafen geahndet werden, wie die Japan Times berichtet. Das Justizministerium teilte demnach mit, dass ein beratendes Gremium in Anbetracht der zunehmenden Notwendigkeit, Cybermobbing zu bekämpfen, einen entsprechenden Vorschlag gemacht hat.

Die vorgeschlagenen Änderungen sehen Haftstrafen von bis zu einem Jahr und Geldstrafen von bis zu 300.000 Yen vor, was etwa 2.271 Euro entspricht. Bisher betrug die Haftstrafe weniger als 30 Tage oder eine Geldstrafe von weniger als 76 Euro.

Zu den jüngsten öffentlichkeitswirksamen Fällen in Japan, bei denen es um Beleidigungen im Cyberspace ging, gehört der Tod von Hana Kimura, einer professionellen Wrestlerin und Darstellerin in der beliebten Netflix-Reality-Show "Terrace House" im Mai 2020. Die 22-Jährige wurde tot in ihrer Wohnung in Tokio aufgefunden, nachdem sie eine Flut von Hassbotschaften in den sozialen Medien erhalten hatte. Die Ermittler gehen von Selbstmord aus.

Zwei Männer aus den Präfekturen Osaka und Fukui waren wegen Beleidigungen gegen Kimura zu Geldstrafen von umgerechnet jeweils rund 68 Euro verurteilt worden, woraufhin Kritik laut wurde, dass die Strafen zu gering waren.

Das Justizministerium unter Yoshihisa Furukawa plane außerdem, die Verjährungsfrist für Beleidigungen von einem Jahr auf drei Jahre zu verlängern. Zudem wird erwogen, dass Angeklagte auf Kaution ein GPS-Gerät tragen müssen, wenn sie als fluchtgefährdet eingestuft werden.

Bisherige Maßnahmen gegen Verdächtige, die gegen Kaution frei waren, wurden nach einigen erfolgreichen Fluchtfällen in Frage gestellt, darunter der ehemaligen Nissan Motor Co. Vorsitzende Carlos Ghosn, der aus Japan in den Libanon geflohen war, während ihn 2019 sein Prozess erwartete.

Während die Verfolgung des Standorts einer Person deren Privatsphäre verletzt, hieß es, GPS-Geräte könnten eine längere Inhaftierung überflüssig machen.

Der Änderungsvorschlag, der eine Flucht ins Ausland verhindern soll, sieht die Einrichtung von "No-Go-Zonen" wie Flughäfen und Seehäfen vor. Das unbefugte Betreten dieser Zonen oder das Entfernen des GPS-Geräts wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

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