Südafrika: Oberstes Gericht lehnt Antrag von Ex-Präsident Zuma auf Aufhebung von Haftstrafe ab
Das südafrikanische Verfassungsgericht entschied am Freitag mehrheitlich, Zumas Antrag auf Aufhebung seiner Haftstrafe abzulehnen. Der in Ungnade gefallene ehemalige Staatschef hatte im Juli 2021 argumentiert, dass die gegen ihn verhängte Strafe zu hoch sei und COVID-19 in seinem Fall ein ernsthaftes Risiko für Leib und Leben darstelle.
Der 79-jährige Anti-Apartheid-Veteran wurde Anfang September aus medizinischen Gründen auf Bewährung entlassen, nachdem das südafrikanische Department of Correctional Services (DCS) einen Bericht über Zumas Gesundheitszustand ausgewertet hatte. Der Schritt bedeutet, dass er die verbleibende Haftzeit stattdessen in einem gemeinnützigen Strafvollzug verbüßen wird, "wobei er eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen hat und bis zum Ablauf seiner Strafe überwacht wird", so das DCS.
Im August hatte Zuma sich außerhalb des Gefängnisses Escourt, wo er untergebracht war, einer nicht näher beschriebenen Operation unterzogen. Berichten zufolge sind in Zukunft noch weitere Operationen geplant.
Zuma hatte sich am 7. Juli der Polizei gestellt und seine 15-monatige Haftstrafe wegen Missachtung des Gerichts angetreten. Zuvor hatte er es versäumt, im Rahmen einer Untersuchung zu Korruptionsfällen auszusagen, die mutmaßlich während seiner neunjährigen Amtszeit auf höchster Ebene stattfanden.
Seine Verhaftung, die steigende Arbeitslosigkeit und die schlechte wirtschaftlichen Lage führten in Südafrika zu den schlimmsten Unruhen seit Jahren. In den Provinzen KwaZulu-Natal und Gauteng musste sogar die Armee zur Bekämpfung der Unruhen eingesetzt werden. Mehr als 300 Menschen starben in dieser turbulenten Zeit, rund 3.400 Personen wurden verhaftet.
Der derzeitige Präsident Südafrikas, Cyril Ramaphosa, verurteilte die Unruhen und bezeichnete sie als "opportunistische kriminelle Handlungen, bei denen Gruppen von Menschen das Chaos nur als Deckmantel für Plünderungen und Diebstähle anfachen".
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