"Wasserentzug als Kriegswaffe" - Akute Trinkwassernot in der Ost-Ukraine

Über eine Million Menschen in der Ost-Ukraine sind ohne Trinkwasserversorgung. Bereits Anfang Juni haben UN-Organisationen wie UNICEF auf die katastrophale Lage der Zivilbevölkerung in dem Kriegsgebiet hingewiesen. Durch gezielte Bombardierungen von Trinkwasseranlagen und Elektrizitätswerken sind Tausende von Zivilisten von der Wasserversorgung abgeschnitten und können nur notdürftig versorgt werden. Nach UNESCO-Angaben befinden sich durch diese akute Trinkwassernot 1,3 Millionen Erwachsene und Kinder in großer Gefahr.
"Wasserentzug als Kriegswaffe" - Akute Trinkwassernot in der Ost-UkraineQuelle: Reuters © Gleb Garanich

Zusätzlich zu den gezielten Zerstörungen der Anlagen zur Wasserversorgung wurde auf Anordnung der Kiewer Regierung in einigen Land- und Stadtbezirken von Lugansk das Wasser abgedreht. Dort haben nach UNICEF-Angaben immer noch mehr als 470.000 Menschen, darunter 118.000 Kinder, keinen direkten Zugang zu Trinkwasser – trotz aller Bemühungen der UNICEF zur Wiederherstellung der Versorgung.

Wasserentzug als Kriegswaffe

Seit über einem Jahr schon setzt Kiew den Wasserentzug als Kriegswaffe und politisches Druckmittel ein. Bereits am 26. April 2014 wurde der Krim-Bevölkerung durch das Schließen der Schleusen des Nord-Krim-Kanals das Trinkwasser entzogen. Zuletzt hatte die Ukraine die Wasserversorgung der Krim um 95 Prozent reduziert, was nicht nur für die Menschen schwerwiegende Konsequenzen hatte, sondern auch für die auf Bewässerung angewiesene Landwirtschaft.

Das Vorgehen der ukrainischen Regierung gegen die Bevölkerung der Krim und der Ost-Ukraine gilt als schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte. Die Vollversammlung der UNO hatte am 28. Juli 2010 den Zugang zu sauberem Wasser als ein Menschenrecht deklariert. Zudem ist der bewusste Wasserentzug auch ein schwerer Verstoß gegen die Genfer Konvention und die Zusatzprotokolle von 1977 zum Schutz der Zivilbevölkerung bei innerstaatlichen, bewaffneten Konflikten. Ebenso werden auch die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, die besagen, dass selbst im Ausnahmezustand oder in Krisensituationen die Vorenthaltung von Trinkwasser grundsätzlich verboten ist.

Der Westen schweigt zu den Kriegsverbrechen der Ukraine

Steht ein solches Vorgehen im Einklang mit dem Minsker Abkommen? Nein! Doch kein Wort der Kritik von westlicher Seite – auch nicht von der Bundesregierung. Stattdessen wird Russland wegen der Nichterfüllung des Minsker Abkommens mit Sanktionen belegt. Die NATO marschiert in Richtung Osten, in Richtung Krieg – selbst der Einsatz von Atomwaffen gegen Russland wird im Rahmen der nuklearen Planungsgruppe der NATO erörtert. Begründung? Eine erfundene russische Invasionsgefahr und das Völkerrecht, das man auf dem Boden der Ukraine verteidigen müsse. Das ist die vorgeschobene und einseitige Bewertung des Konflikts aus der Perspektive des Westens.

Tatsächlich aber machen sich die Regierungen der NATO-Staaten mitschuldig an Menschen- und Völkerrechtsverletzungen durch die Ukraine. Die Genfer Konvention ist Teil des humanitären Völkerrechts, regelt die Kriegsführung und dient dem Schutz der Zivilbevölkerung. Diese Konvention wurde auch von der Bundesregierung unterzeichnet.

Dennoch werden in der Ukraine – in erster Linie von der ukrainischen Armee – unsägliche Kriegsverbrechen begangen. Bombardements durch Militärflugzeuge und schwere Artillerie von Schulen, Krankenhäusern, Wohnsiedlungen, Elektrizitäts- und Wasserwerke in Donezk und Lugansk, bei denen Tausende von Zivilisten den Tod finden, schwer verletzt werden und all ihr Hab und Gut verlieren, sind eindeutige Kriegsverbrechen. Sie sind zum Großteil der ukrainischen Armee zuzuordnen und in diesem Ausmaß durch keine militärische Notwendigkeit zu rechtfertigen. Die Mitverantwortlichen in Berlin, Brüssel und Washington werden eines Tages ihren Richter finden. Der Krieg kommt zurück!

Ein Gastbeitrag von Beate Taufer

 

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