Wirtschaft

Der Handelsstreit der USA mit Russland – was bisher geschah

Vor rund einem Jahr hat US-Präsident Trump mit Handelssanktionen gegen Russland Schlagzeilen gemacht. Seitdem ist medial wieder Ruhe eingekehrt, der Konflikt schwelt aber weiter und liegt nun bei der Streitschlichtungsstelle der Welthandelsorganisation.
Der Handelsstreit der USA mit Russland – was bisher geschahQuelle: Reuters

Um die inhaltlichen Komponenten dieses Handelsstreits besser verstehen zu können, muss zuerst mit drei Missverständnissen aufgeräumt werden, die mit diesem Fall einhergehen. Erstens hat Donald Trump seine Handelssanktionen nicht explizit gegen Russland gerichtet, sondern mit einem Rundumschlag sämtliche Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation getroffen. Zweitens, und das sollte jeder fairerweise anerkennen, hat Trump keine Strafzölle, sondern aus US-Sicht Schutzzölle erhoben.

Die Welthandelsorganisation kennt keine Strafzölle (de jure auch keine "Schutzzölle") und behandelt den Fall unter dem Begriff "zusätzliche Zölle (additional duties)", die Trump auf bestimmte Importe verhängt hat. Drittens hat Trump nicht nur zusätzliche Zölle, sondern auch Einfuhrkontingente verhängt – diese aber nicht gegen Russland, sondern gegen Argentinien, Brasilien und Korea. Aber der Reihe nach.

Handelsbeschränkungen sind in zwei Kategorien unterteilt: Zoll-Beschränkungen (engl. Tariff Barriers) und Nicht-Zoll-Beschränkungen (engl. Non-tariff Barriers). Diese zweite Kategorie der Nicht-Zoll-Beschränkungen geht weit auseinander. Die wichtigste, weil einschlägigste Komponente in dieser Kategorie ist die der Einfuhrkontingente, auch Import-Quoten genannt. Diese stellen Mengenbeschränkungen bei Importen dar.

Im März 2018 hat Trump Einfuhrzölle und im Mai 2018 Einfuhrkontingente verhängt – jeweils per Dekret (Presidential Proclamation). Von den Sanktionen betroffen waren sowohl Stahl- als auch Aluminiumprodukte.

Stahlimporte in die USA aus zunächst allen Ländern – einschließlich Russlands – mit Ausnahme von Kanada, Mexiko, Australien, Argentinien, Korea, Brasilien und der Europäischen Union wurden mit zusätzlichen Zöllen von 25 Prozent auf den Warenwert (ad valorem) belegt. Zeitgleich wurden bestimmte Importe von Aluminiumprodukten in die USA aus allen Ländern mit einem zusätzlichen Zoll von zehn Prozent sanktioniert – auch hier mit Ausnahme von Kanada, Mexiko, Australien, Argentinien, Korea, Brasilien und der Europäischen Union.

Im Mai legte Trump nach und verhängte einen zehnprozentigen Einfuhrzoll auf koreanische Aluminiumprodukte und ein auf Anfang 2018 rückwirkendes Einfuhrkontingent auf Stahlprodukte dieses Landes.

Am 1. Juni 2018 holte Trump dann zum Rundumschlag aus: Er verhängte eine Importsteuer von 25 Prozent auf alle Stahlprodukte aus Kanada, Mexiko und der EU und zehn Prozent Importsteuer auf Aluminiumprodukte aus Brasilien, Kanada, Mexiko und der EU. Am selben Tag folgten Einfuhrkontingente auf Stahlprodukte aus Argentinien und Brasilien – rückwirkend ab Anfang 2018. Ebenfalls am selben Tag wurde ein Einfuhrzoll von zehn Prozent auf Aluminiumprodukte aus Brasilien, Kanada, Mexiko und der EU verhängt und ein rückwirkendes Einfuhrkontingent auf Aluminiumprodukte aus Argentinien. Als einzige Nation weltweit bleibt Australien sowohl von den Zöllen als auch Kontingenten verschont.

Nebenbei bemerkt: Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen China und den USA hinsichtlich der von Trump angedrohten Erhöhung der Importzölle von zehn auf 25 Prozent für Aluminiumprodukte. China hat am 18. Oktober 2018 nach gescheiterten Vorverhandlungen eine gesonderte Klage bei der WTO eingereicht.

Mit einer schriftlichen Eingabe an die Vertretung der Vereinigten Staaten bei der WTO vom 29. Juni 2018 forderte die Russische Föderation, den Streit in einem bilateralen Gespräch beizulegen. Kurz darauf forderten Norwegen, Mexiko, Thailand, Kanada, Indien, China und die EU schriftlich die Teilnahme an den Konsultationen zwischen Russland und den USA. Trumps Administration lehnte eine solche Teilnahme eben genannter Länder an den Gesprächen jedoch ab.

Die Verhandlungen zwischen den russischen und US-amerikanischen Delegierten fanden am 30. August 2018 in Genf statt, wurden aber am selben Tag ergebnislos abgebrochen. Als Konsequenz aus den gescheiterten Gesprächen schaltete die Russische Föderation am 18. Oktober 2018 offiziell die Streitschlichtungsstelle der Welthandelsorganisation (WTO) ein und fordert die Einberufung eines Gremiums zur Beilegung der Streitigkeiten.

Am 28. November 2018 verkündete die WTO, dass sie ein  Streitbeilegungsgremium (Dispute Settlement Body – DSU) einberufen wird. Rund zwei Monate später, am 28. Januar 2019, gab die WTO die Zusammensetzung des Gremiums bekannt. Vorsitzender ist der Uruguayer Elbio Rosselli, ständiger Vertreter Uruguays bei den Vereinten Nationen. Rosselli ist als Sachverständiger für öffentliches Internationales Recht hervorgetreten, unter anderem als Präsident des Weltsicherheitsrates bei den Vereinten Nationen im Jahr 2016.

Folgende Nationen haben ihr Interesse als Drittparteien bei dem Verfahren angemeldet:  Bahrain, Brasilien, Kanada, China, Kolumbien, Ägypten, die Europäische Union, Guatemala, Hongkong, Island, Indien, Indonesien, Japan, Kasachstan, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Katar, Saudi-Arabien, Singapur, Südafrika, die Schweiz, Taiwan, Thailand, Türkei, die Ukraine und Venezuela.

Mit einer Eröffnung der Verhandlung kann innerhalb der nächsten acht Wochen gerechnet werden.

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