Große Depression 2.0? - Schlechtester Start des zweiten Quartals für US-Aktien seit 1929
Der S&P 500-Index ist nach der ersten Handelssitzung im zweiten Quartal um 2,2 Prozent gefallen. Einen schlechteren Start gab es in der Geschichte nur vor 89 Jahren, als er um 2,5 Prozent eingebrochen war. Damals war es ein Ausverkauf, der die Große Depression auslöste – die schlimmste Wirtschaftskrise in der Geschichte der USA.
Der Dow Jones Industrial Average brach um 1,9 Prozent ein, während der technisch anspruchsvolle Nasdaq-Composite-Index um 2,74 Prozent fiel. Amazon, Nummer eins der größten im Nasdaq notierten Unternehmen, verzeichnete nach den jüngsten Angriffen des US-Präsidenten Donald Trump auf das Unternehmen einen Verlust von mehr als fünf Prozent seines Wertes.
Es ist komplizierter als nur ein technischer Ausverkauf. Was allem schadet, ist, dass der S&P unter seinen 200-Tage-Durchschnitt fiel", sagte Brian Battle, Direktor für Handel bei Performance Trust Capital Partners in Chicago. "Das zieht Schwungverkäufer an und es ist ihnen egal, was die Grundlagen sind."
Der S&P 500 befindet sich in einer zehnprozentigen Korrektur gemessen an seinem Rekordhoch Ende Januar.
Am Montag führte China zusätzliche Zölle von bis zu 25 Prozent auf 128 Importartikel aus den USA ein. Dazu zählen Waren wie Schweinefleisch, Wein sowie bestimmte Früchte und Nüsse. Der Schritt erfolgte als Reaktion auf die Zölle Washingtons auf die Einfuhr von chinesischem Aluminium und Stahl.
Peking hat auch versprochen, eine "proportionale" Antwort zu erteilen, sollte das Weiße Haus beschließen, eine neue Runde von Zollerhöhungen gegen chinesische Waren durchzusetzen.
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.