Schweiz

SVP-Urgestein Blochers letzter Versuch: Will er als "Schweizer Trump" in den Bundesrat?

Christoph Blocher bringt sich überraschend als Nachfolger von Viola Amherd ins Spiel und stellt die Zauberformel infrage. Er fordert, dass das Parlament frei wählen könne – auch außerhalb des Mitte-Tickets. Blocher zweifelt an den offiziellen Kandidaten und plädiert für eine "wilde Wahl".
SVP-Urgestein Blochers letzter Versuch: Will er als "Schweizer Trump" in den Bundesrat?Quelle: Legion-media.ru © Michael Mueller

Die bevorstehende Wahl eines neuen Bundesratsmitglieds am 12. März sorgt für politische Diskussionen. Während die Mitte mit einem Zweierticket ins Rennen geht, stellt SVP-Urgestein Christoph Blocher die übliche Praxis infrage – und bringt sich selbst als möglichen Nachfolger von Viola Amherd ins Spiel.

In einem Interview auf seinem eigenen TV-Kanal "Tele Blocher" kritisierte der 84-jährige Ex-Bundesrat die gängige Ticket-Regelung und betonte, dass das Parlament in seiner Wahl frei sei.

"Es ist ein Blödsinn zu sagen: Wenn man ein Zweierticket hat, darf man keinen anderen wählen", so Blocher.

Entscheidend sei nicht die Parteizugehörigkeit, sondern die Kompetenz der gewählten Person. Sollte das Parlament zu der Auffassung gelangen, dass die vorgeschlagenen Mitte-Kandidaten den Herausforderungen des Verteidigungsdepartements (VBS) nicht gewachsen sind, könne man auch eine andere Wahl treffen – beispielsweise ihn selbst.

Blocher betonte, dass er die nötige Erfahrung mitbringe, um das VBS bis zum Jahr 2027 auf Kurs zu bringen. Danach könne der Sitz wieder an die Mitte zurückgegeben werden. Damit stellt er nicht nur die Zauberformel infrage, sondern fordert auch indirekt eine Abkehr vom ungeschriebenen Prinzip der Parteienvertretung im Bundesrat.

Die Mitte setzt auf Pfister und Ritter – doch Blocher zweifelt

Nach mehreren Absagen nominierte die Mitte Martin Pfister und Markus Ritter als offizielle Kandidaten. Ritter, Präsident des Schweizer Bauernverbands, ist in der SVP durchaus beliebt, und Parteipräsident Marcel Dettling unterstützt ihn aktiv. Doch Blocher scheint an beiden Kandidaten Zweifel zu hegen.

Entscheidend sei, dass das VBS rasch wieder in Ordnung gebracht werde, zitieren ihn Schweizer Medien. Ritter ist aufgrund seiner teils polarisierenden Positionen, insbesondere bei linken Parteien, umstritten. Die Wahlchancen von Martin Pfister könnten somit steigen, da er als konsensfähiger gilt.

Blochers Intervention reiht sich in eine längerfristige Kritik an der Ticket-Praxis ein. Bereits in der Vergangenheit machte er deutlich, dass er wenig von der strikten Einhaltung parteiinterner Vorauswahlen hält.

Sein Vorschlag zur "wilden Wahl" weckt Erinnerungen an das Jahr 2007, als er selbst aus dem Bundesrat abgewählt wurde und die SVP daraufhin Kandidaten, die sich ohne offizielle Nominierung zur Wahl stellten, aus der Partei ausschloss.

Ob sich Blochers Vorschlag in der Bundesversammlung durchsetzen wird, bleibt fraglich. Doch eines steht fest: Die Debatte über die künftige Zusammensetzung der Landesregierung hat eine neue Wendung genommen. Blochers Versuch, politisch zurückzukehren, erinnert an Donald Trump – ein letzter Kampf um Einfluss und Macht. Ob er ihn gewinnt, ist mehr als zweifelhaft.

In Bern dürfte das Spektakel für reichlich Unterhaltung sorgen.

Donald Trump ist 78 Jahre alt, Christoph Blocher 84.

Mehr zum Thema – Schweizer Armee fehlt eine Milliarde Franken

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.