Sozialhilfe trotz Vermögenswerten? – Ukraine-Flüchtlinge müssen in der Schweiz ihre Autos abgeben
Ukraine-Flüchtlinge in der Schweiz, die seit einem Jahr von Sozialhilfe leben, müssen sich vermutlich von ihren Autos trennen, wie die Schweizer Tageszeitung 20 Minuten am Dienstag berichtet. Grund dafür sind neue Regelungen, die vorsehen, dass wer nach einem Jahr noch von Sozialhilfe lebt, seine Vermögenswerte neu überprüfen lassen muss.
Die Regelungen gelten für alle in der Schweiz, also auch für die Ukraine-Flüchtlinge, die in der Schweiz den sogenannten Schutzstatus S genießen. 20 Minuten beruft sich in seinem Bericht auf die Webseite der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Dort heißt es unter anderem "Autos sind demnach zu veräußern, wenn ihr Wert den Vermögensfreibetrag für die maßgebliche Haushaltsgröße übersteigt".
Die Schweizer Kantone sind dem Bericht zufolge jetzt dabei, diese Regeln umzusetzen. Auf Anfrage der Zeitung erklärte die Schweizer Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen des Kantons Luzern, dass er Fahrzeuge bei Personen mit Schutzstatus S dem Vermögen anrechne.
"Sofern diese den Freibetrag von 4.000 Schweizer Franken (rund 4.072 Euro) pro Person beziehungsweise 10.000 Schweizer Franken (rund 10.196 Euro) pro Familie übersteigen, ordnen wir an, dass sie verwertet werden müssen", so der Kanton.
Dabei setzt der Kanton eine Frist von einem Monat. Je nachdem, wie viel der Verkauf des Autos einbringt, wird die Sozialhilfe danach für eine bestimmte Zeit eingestellt.
Wie 20 Minuten weiter berichtet, sind in dem Kanton Luzern aktuell 141 Geflüchtete aus der Ukraine registriert, die ein Fahrzeug besitzen. Von denen haben laut Angaben des Kantons im Februar 132 Personen Sozialhilfe bezogen.
Luzern gehe davon aus, dass "die Mehrheit der registrierten Fahrzeuge den Vermögensfreibetrag übersteigt". Kommen die Geflüchteten der Aufforderung zum Verkauf des Autos nicht nach, wird der Wert des Autos geschätzt und fließt in die Berechnung für die Sozialhilfe ein.
"Es geht um die Gleichbehandlung mit sämtlichen anderen Personengruppen in der Schweiz, welche Sozialhilfe beziehen. Auch diesen werden Fahrzeuge an das jeweilige Vermögen angerechnet", erklärte die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen gegenüber der Zeitung.
In Luzern lebten Anfang Januar 3.535 Personen mit Schutzstatus S, das entspricht knapp 4,5 Prozent der knapp 80.000 Geflüchteten in der Schweiz, wie aus offiziellen Zahlen hervorgeht.
Von ihnen bezogen 2.755 Sozialhilfe, 141 davon hatten ein Auto. Laut 20 Minuten komme man landesweit auf einige Tausend Geflüchtete mit Autos, wenn man die Zahlen hochrechne.
Das Schweizer Staatssekretariat für Migration (SEM) gibt die Zahl der seit Kriegsbeginn in die Schweiz geflüchteten Ukrainer mit insgesamt 79.342 an. Davon haben 76.191 Personen den Status S bereits erhalten.
Die Sozialhilfe in der Schweiz, Stand 2023, sieht vor, dass der Grundbedarf für eine Einzelperson in den meisten Kantonen 1.031 Schweizer Franken (rund 1.051 Euro) pro Monat beträgt.
Je nach Anzahl der unterstützten Haushaltsmitglieder wird der Grundbedarf hochgerechnet. Zwei Personen bekommen zusammen 1.577 Schweizer Franken (rund 1.608 Euro), drei Personen 1.918 Schweizer Franken (rund 1.955 Euro).
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