Gesetz unterzeichnet: Russland wird Entscheidungen des EGMR nicht mehr folgen
Russland hat erklärt, nicht mehr an Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden zu sein. Ein entsprechendes Gesetz unterzeichnete Präsident Wladimir Putin am Samstag, wie die Nachrichtenagentur TASS meldet. Demnach werden Urteile, die dort nach dem 15. März 2022 ergangen sind, nicht mehr umgesetzt.
Das russische Parlament, die Staatsduma, hatte das Gesetz bereits am 7. Juni beschlossen. Am 8. Juni hatte auch die Oberkammer zugestimmt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz im französischen Straßburg ist ein Organ der internationalen europäischen Organisation Europarat. Gemeinsam setzen sich die beiden Institutionen für den Schutz der Menschenrechte in ihren 47 Mitgliedsstaaten ein und sind dabei unabhängig von der Europäischen Union. Russland und die Ukraine waren ursprünglich beide Mitglied des Europarates. Dieses Gremium hatte am 25. Februar infolge der russischen militärischen Sondernoperation in der Ukraine die Mitgliedschaft Russlands zunächst suspendiert. Nachdem Russland am 15. März seinen Austritt erklärt hatte, wurde das Land vollständig aus dem Europarat ausgeschlossen.
Russland hatte in letzter Zeit wiederholt eine Politisierung dieses Straßburger Gerichts und dessen Rechtsbeugung zulasten Russlands kritisiert. So hatten die Straßburger Richter bei einem der Strafurteile gegen Alexei Nawalny einen Verstoß gegen das Prinzip "Keine Strafe ohne Gesetz" ausgemacht, weil der Schuldspruch auf einem Betrugsparagraphen in veränderter Auslegung beruhte, die jedoch beispielsweise in Deutschland schon immer selbstverständlich war.
Während in Deutschland und anderen Ländern Europas der sogenannte Eingehungsbetrug bei nahezu identischem Wortlaut der Strafnorm schon immer bestraft wurde, hatten die Gerichte in Russland den Betrugsparagraphen bis dahin einschränkend ausgelegt und änderten ihre Praxis der Rechtsprechung erst im Fall Nawalny.
Dabei gehört es zu allgemein anerkannten Grundsätzen, dass Richter im kontinentalen Rechtssystem "das Recht nicht schaffen, sondern entdecken". Deshalb verstößt eine veränderte Auslegung des Gesetzes durch ein Gericht nicht gegen das Rückwirkungsverbot, so hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in vergleichbaren Fällen etwa aus Deutschland nie einen Verstoß gegen nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz) gesehen, insbesondere auch in keinem der vielen tausend Fälle, in denen der Bundesgerichtshof die bisherige Rechtsprechung zulasten eines Angeklagten verschärft hatte.
Zuletzt fiel auch auf, dass der EGMR Prozesse über Menschenrechtsverstöße in der Ukraine jahrelang verschleppte und – wenn er sich überhaupt einmal zu entscheiden bequemte – selbst bei offensichtlichen und gravierenden Verstößen des ukrainischen Staates überwiegend zu dessen Gunsten entschied. Als es aber in Russland um den besagten Nawalny ging, legten die Richter in Straßburg eine erstaunliche Schnelligkeit an den Tag und fanden sogar binnen weniger Stunden ihre Entscheidung, natürlich – wie zu erwarten war – immer zugunsten Nawalnys.
Dass in Russland, auch unter russischen Juristen, zuletzt kaum noch jemand an die Unabhängigkeit, Aufrichtigkeit und Neutralität des EGMR geglaubt hat, sollte daher niemanden verwundern.
Mehr zum Thema - Interview: Menschenrechtsverstöße und Kriegsverbrechen der Ukraine – Ist Justitia blind?
(rt/dpa)
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.