Russland weist sieben Botschaftsangestellte von "mit Tschechien solidarischen" Staaten aus

Als Reaktion auf den Solidaritätsaufruf Tschechiens an seine Verbündeten hatten die Slowakei und die baltischen Staaten russische Diplomaten ausgewiesen. Am Mittwoch verkündete das russische Außenministerium die Ausweisung der Botschaftsangestellten dieser Staaten.

Zwei litauische und drei slowakische Botschaftsangestellte sowie je ein Angestellter der diplomatischen Vertretungen Lettlands und Estlands müssen Russland innerhalb einer Woche verlassen. Moskau bestellte die Botschafter dieser "mit Tschechien solidarischen" Staaten ins russische Außenministerium ein und übermittelte ihnen eine Protestnote gegen die Ausweisung russischer Diplomaten.

Am 17. April hatte die Tschechische Republik mehrere Mitarbeiter der russischen Botschaft wegen der Explosionen im Munitionslager in Vrbětice im Jahr 2014 des Landes verwiesen. Die tschechische Regierung behauptet, russische Geheimdienste seien in den Vorfall verwickelt gewesen. Das russische Außenministerium wies den grundlosen Vorwurf zurück und kündigte die Ausweisung von 20 tschechischen Diplomaten als Gegenmaßnahme an. Prag rief seine NATO-Verbündeten und die EU-Mitgliedsstaaten zur Solidarität im diplomatischen Streit mit Russland auf. In der Folge erklärten die Slowakei, Litauen, Lettland und Estland mehrere russische Botschaftsangestellte zu unerwünschten Personen.

Dem russischen Außenministerium zufolge schadet der Beschluss der slowakischen Regierung, Prag in seiner "provokativen antirussischen Kampagne" zu unterstützen, den traditionell freundschaftlichen russisch-slowakischen Beziehungen und der konstruktiven bilateralen Zusammenarbeit.

Den baltischen Staaten wirft das russische Außenministerium vor, weiterhin einen offen feindlichen Kurs gegenüber Russland zu verfolgen. Diese würden sich hierbei hinter einer "Pseudosolidarität mit den willkürlichen Schritten Tschechiens" verstecken.

Im vergangenen Monat wurden russische Diplomaten auch in den USA, Bulgarien, der Ukraine, Polen und Rumänien zu Personae non gratae erklärt. In einigen Fällen wurde die Maßnahme als Teil der Sanktionspolitik eingestuft, in anderen gab es Vorwürfe der Spionage. Rumänien bezichtigt einen russischen Botschaftsangestellten eines Verstoßes gegen die Wiener Konvention aus dem Jahr 1961.

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