Russland

Moskauer Staatsanwaltschaft beantragt Einordnung von Nawalnys Organisationen als extremistisch

Während der Politblogger Alexei Nawalny im Gefängnis sitzt, könnten seine Organisationen als extremistisch eingestuft werden. Die Staatsanwaltschaft Moskau beantragte dies nach einer Untersuchung der Tätigkeit der angeblich gemeinnützigen Organisationen Nawalnys.
Moskauer Staatsanwaltschaft beantragt Einordnung von Nawalnys Organisationen als extremistischQuelle: Sputnik © Wladimir Pesnja

Die Moskauer Staatsanwaltschaft hat beantragt, dass Nawalnys Organisationen – die sogenannte "Stiftung zur Korruptionsbekämpfung" (FBK) und die "Stiftung zur Verteidigung der Bürgerrechte" (FSPG) sowie die "Nawalny-Büros" – als extremistisch eingestuft werden. Das berichtete der Pressedienst der Behörde. Beide Stiftungen haben in Russland den Status sogenannter "ausländischer Agenten" inne, da sie Finanzmittel aus dem Ausland erhalten.

Die Staatsanwaltschaft der Hauptstadt wies darauf hin, dass auf Ersuchen der russischen Generalstaatsanwaltschaft eine Untersuchung der angeblich gemeinnützigen Organisationen Nawalnys durchgeführt worden war. In der Mitteilung des Pressedienstes heißt es weiter:

"Aufgrund der Ergebnisse der Überprüfung hat die Staatsanwaltschaft der Stadt Moskau einen Verwaltungsantrag an das Moskauer Stadtgericht geschickt, um die Organisationen FBK, FSPG und die Nawalny-Büros im Zusammenhang mit der tatsächlichen Durchführung von extremistischen Aktivitäten durch sie als extremistisch einzustufen."

Die Behörde erklärte, dass "diese Organisationen in der Erzeugung von Bedingungen für die Destabilisierung der sozialen und gesellschaftspolitischen Situation tätig sind".

Der eigentliche Zweck ihrer Tätigkeit sei es, Bedingungen für die Veränderung der Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung des Landes zu schaffen, einschließlich der Umsetzung eines Szenarios im Stil einer Farbrevolution.

Die Staatsanwaltschaft wies außerdem darauf hin, dass diese Strukturen auf dem Territorium der Russischen Föderation eine Tätigkeit ausüben, die der ausländischer und internationaler Organisationen gleicht, die vom Staat als unerwünscht eingestuft wurde.

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