Russland

Alexei Nawalny nach Rückkehr aus Berlin in Moskau festgenommen

Alexei Nawalny ist am Sonntagabend nach einem fast fünfmonatigen Deutschland-Aufenthalt, der Behandlungs- und Rehabilitationszwecken dienen sollte, nach Russland zurückgekehrt. Der Politblogger ist mit dem Flug PBD936 aus Berlin am Moskauer Flughafen Scheremetjewo eingetroffen und wurde festgenommen.
Alexei Nawalny nach Rückkehr aus Berlin in Moskau festgenommenQuelle: Sputnik

Der russische Oppositionspolitiker Alexei Nawalny ist am Moskauer Flughafen Scheremetjewo festgenommen worden, nachdem er aus Deutschland zurückgekehrt war.

Nach der Landung der Maschine bestieg Nawalny zusammen mit den anderen Fluggästen den Flughafenbus zum Terminal. Danach wurde der Oppositionelle an der Passkontrolle von der Polizei festgenommen.

Vor der Passkontrolle hielt er eine kurze Ansprache und erklärte, keine Angst zu haben.

Zur Festnahme des oppositionellen Bloggers gab der Föderale Strafvollzugsdienst Russlands (FSIN) die folgende Erklärung ab:

"Am 17. Januar 2020 wurde Alexei Nawalny, der seit dem 29. Dezember 2020 wegen wiederholter Verstöße gegen seine Bewährungsauflagen auf der Fahndungsliste stand, am Flughafen Scheremetjewo von Beamten der Fahndungsabteilung der operativen Abteilung des Föderalen Strafvollzugsdienstes Russlands in Moskau festgenommen.
 
Das weitere Strafmaß für Alexei Anatoljewitsch Nawalny wird durch das Gericht bestimmt werden. Bis zur Entscheidung des Gerichts wird er in Haft bleiben.
 
Die Inhaftierung des Bürgers Nawalny erfolgte auf der Grundlage eines Erlasses des Leiters des Föderalen Strafvollzugsdienstes Russlands in Moskau vom 29. Dezember 2020, wonach der Verurteilte wegen systematischer Verstöße gegen die Bewährungsauflagen auf die Fahndungsliste gesetzt wurde, mit der Anweisung, Maßnahmen zu seiner Festnahme zu ergreifen, sobald sein Aufenthaltsort ausfindig gemacht wurde.
 
Zuvor wurde der Anwalt des Verurteilten mit der Entscheidung über die Fahndungsliste von A.A. Nawalny sowie mit der von der Strafvollzugsinspektion des Föderalen Strafvollzugsdienstes der Russischen Föderation für Moskau an das Moskauer Simonowski-Bezirksgericht gesandten Eingabe zur Aufhebung der Bewährung und Vollstreckung der durch das Urteil verhängten Strafe vertraut gemacht."

Zu den Strafsachen, in denen gegen den Blogger ermittelt wird, gehört neuerdings Betrug in besonderer Höhe: Nawalny soll Spenden von Unterstützern zu persönlicher Bereicherung veruntreut haben.

Die Strafsache, in der er gegen Bewährungsauflagen verstieß, war allerdings die Mittäterschaft an der Veruntreuung von über 500.000 US-Dollar zum Nachteil des internationalen Kosmetikunternehmens Yves Rocher zusammen mit seinem Bruder Oleg. Gegen die Auflagen der mehrfach verlängerten Bewährung verstieß Nawalny, indem er nach seiner Entlassung aus dem Berliner Klinikum der Charité am 20. September beziehungsweise spätestens nach seiner Genesung am 12. Oktober 2020 sich nicht rechtzeitig am für ihn verantwortlichen Standort der russischen Polizei meldete. Auf diese Tatsachen wurde die russische Strafvollzugsbehörde FSIN nach eigener Presseerklärung dank einer Veröffentlichung im medizinischen Wissenschaftsmagazin The Lancet vom 22. Dezember 2020 aufmerksam.

Die Maschine wie geplant am Moskauer Flughafen Wnukowo zu landen, war allem Anschein nach aus technischen Gründen nicht möglich. Mehr als eine Stunde vor der geplanten Ankunft wurde der Flughafen für alle anfliegenden Maschinen gesperrt: Ein Schneeräumgerät soll von der Rollbahn mitten auf der sogenannten großen Rollbahnkreuzung abgekommen sein und so den Flughafen effektiv blockiert haben, darum wurde der Budget-Flug PBD936, mit dem Nawalny unterwegs war, nach Scheremetjewo umgeleitet. Dies schreibt das russische Nachrichtenportal RBK mit Verweis auf den Pressedienst des Flughafens.

Vielleicht war das aber auch besser so: Im Vorfeld der geplanten Landung der Maschine am Flughafen in Wnukowo fanden sich nach unterschiedlichen Angaben etwa 300 Unterstützer des Oppositionellen im dortigen Flughafengebäude ein. Es gab mehrere Festnahmen.

Vor Beginn der Festnahmen wurden alle Gäste des Flughafens, die nicht im Besitz gültiger Flugtickets waren, mehrfach zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert.

Uniformierte drängten Menschen, die den 44-jährigen Oppositionspolitiker empfangen wollten, aus dem Gebäude, wo sich ebenfalls eine Menge zur Kundgebung versammelt hatte; auch hier gab es mehrere Festnahmen.

Eine solche Reaktion war allerdings wegen des besonderen Sicherheitsregimes, das in Gebäuden von Flughäfen und auf dessen Gebiet grundsätzlich gilt, naturgemäß zu erwarten. Kundgebungen und andere Massenaktionen sind an solchen Orten in zahlreichen Ländern der Welt, so auch in Russland, grundsätzlich nicht gestattet. Die Staatsanwaltschaft der russischen Hauptstadt warnte darum bereits im Vorfeld vor möglichen illegalen Aktionen am Airport, nachdem der Oppositionelle seine Heimkehr angekündigt und auf Twitter "Empfangt mich" geschrieben hatte. Auch mehrere Anhänger des Bloggers hatten dazu aufgerufen, Nawalny am 17. Januar am Flughafen massenhaft zu empfangen.

Die Abreise Nawalnys aus Deutschland verlief weitgehend unspektakulär:

Am Berliner Flughafen BER warteten zwar mehrere Journalisten auf ihn, er wurde jedoch durch einen separaten Eingang in den Flughafen geführt und ebenfalls separat von anderen Passagieren durch die deutsche Polizei zum Flug abgefertigt, sodass Journalisten erst an Bord des Fliegers der russischen Budget-Fluggesellschaft Pobeda Airlines mit dem Oppositionellen sprechen konnten.

Laut Journalisten, die mit an Bord waren, kam es vor dem Besteigen des Flugzeugs zu einer Verzögerung, weil ein Passagier an Bord randaliert und Flugbegleiterinnen beschimpft haben soll. Dieser wurde aus der Maschine abgeführt.

Der Politblogger war am 20. August auf einem Inlandflug in Russland zusammengebrochen und ins Koma gefallen. Zunächst wurde er in einem Krankenhaus in Omsk behandelt. Die Ärzte stellten bei ihm eine Stoffwechselstörung fest und konnten keine Giftsubstanzen in seinem Körper nachweisen. Anschließend wurde Nawalny auf Drängen seiner Familie und Anhänger in die Berliner Universitätsklinik Charité verlegt. Ein Speziallabor der Bundeswehr stellte anschließend bei einer toxikologischen Untersuchung von Nawalnys Proben einen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe fest. Dieses Ergebnis wurde von zwei weiteren Speziallaboren in Frankreich und Schweden angeblich bestätigt. Allerdings liegen von allen drei Laboren keine veröffentlichten Ergebnisse vor, die es ermöglichen würden, die Befunde zu verifizieren.

Der 44-Jährige beschuldigt den russischen Präsidenten Wladimir Putin persönlich, seine Vergiftung angeordnet zu haben. Die russische Regierung weist die Vorwürfe zurück. Die russischen Behörden verlangen von Deutschland alle medizinischen Protokolle zum Fall Nawalny, die jedoch bislang unter Verschluss sind und damit Russland nicht zur Verfügung stehen.

Korrektur: Eine frühere Version dieses Artikels besagte, im Flughafen Moskau (Wnukowo) sei ein Flugzeug von der Rollbahn abgekommen und habe so den Flughafen für über eine Stunde für alle Flüge blockiert. Dies ist nicht richtig, und wir entschuldigen uns für diesen Fehler.

Richtig ist: Ein Schneeräumgerät ist an der sogenannten großen Rollbahnkreuzung dieses Flughafens von der Rollbahn abgekommen, was den Abflug ebenso wie die Landung von Flugzeugen dort für den genannten Zeitraum unmöglich machte.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.