Russland

Alexei Nawalny kündigt seine Rückkehr nach Russland am 17. Januar an

Der russische Oppositionspolitiker Alexei Nawalny, der sich seit August 2020 nach einer mutmaßlichen Vergiftung durch den Nervenkampfstoff "Nowitschok" in Deutschland aufhält, hat seine Rückkehr nach Russland angekündigt. Er kehre am 17. Januar nach Moskau zurück.
Alexei Nawalny kündigt seine Rückkehr nach Russland am 17. Januar anQuelle: Gettyimages.ru © Sefa Karacan/Anadolu Agency

"Die Frage, ob ich zurückkehren soll oder nicht, habe ich mir nie gestellt. Weil ich einfach nicht weggereist bin. Ich fand mich in Deutschland in einer Wiederbelebungskiste wieder. Am 17. Januar, diesen Sonntag, werde ich mit einer "Pobeda"-Maschine heimkehren. Empfangt mich", schrieb der 44-Jährige auf Twitter.

Derweil will Russlands Strafvollzug Nawalny wegen nicht erfüllter Bewährungsauflagen im Gefängnis sehen. Einen entsprechenden Antrag stellte die Strafvollzugsbehörde am 11. Januar bei einem Moskauer Gericht, den Nawalny am Dienstag auf dem Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlichte. Der Oppositionelle wies dabei darauf hin, dass seine Bewährungsstrafe bereits am 30. Dezember geendet habe.

Die Behörde hatte Nawalny kurz vor dem Jahreswechsel schriftlich aufgefordert, Auflagen einer früheren Strafe zu erfüllen und sich bei den russischen Behörden zu melden. Ansonsten drohe eine Inhaftierung. In diesem Fall geht es um eine Verurteilung aus dem Jahr 2014.

Zudem ermittelt das russische Ermittlungskomitee gegen Nawalny wegen Betrugs. Er soll Spenden an seinen Fonds zur Bekämpfung von Korruption für persönliche Zwecke, etwa für den Kauf von Eigentum, verwendet haben.

Nawalny hatte erklärt, er wolle seine Arbeit in Russland fortsetzen. Derzeit hält er sich in Deutschland zu einer Rehabilitations-Maßnahme auf. Der 44-Jährige macht ein "Killerkommando" des Inlandsgeheimdienstes FSB für einen angeblichen Giftanschlag auf ihn mit einem chemischen Kampfstoff der Nowitschok-Gruppe im vergangenen August verantwortlich. Russland bestreitet eine Verwicklung in den Fall und verlangt von Deutschland Beweise für eine Vergiftung. Erst dann könne und wolle man Ermittlungen einleiten. 

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