Russland

Russland will Zugang zu Aufenthaltstiteln durch Immobilienkäufe erleichtern

Ausländer, die in Russland Immobilien kaufen, sollen künftig eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Einen entsprechenden Vorschlag hat das russische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung eingereicht. Dies soll Investoren aus dem Ausland anlocken.
Russland will Zugang zu Aufenthaltstiteln durch Immobilienkäufe erleichternQuelle: Sputnik © Natalja Seliwerstowa

Unter vielen Ausländern in Russland hat die Notwendigkeit, das Land zur Erlangung eines neuen Visums verlassen zu müssen, für Frustration gesorgt. Ein neues Gesetz, das bereits im Juli 2021 in Kraft treten könnte, würde den Prozess erheblich vereinfachen.

Laut einer Erklärung des Ministeriums soll das neue Gesetz Investitionen stimulieren und Ausländern "die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Russland aus wirtschaftlichen Gründen erleichtern".

Es bleibt jedoch unklar, welche Kriterien für den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung gelten werden. Das Ministerium sagte gegenüber der Zeitung Iswestija, dass die Regierung dieses festlegen werde.

In mehreren europäischen Ländern ist es üblich, beim Kauf einer Immobilie einen Wohnsitz zu erwerben. In Spanien beispielsweise ermöglicht der Kauf einer Immobilie zum Wert von 500.000 Euro den Erwerb eines Wohnsitzes.

Mehr zum ThemaMerkel zu neuem Einwanderungsgesetz: "Brauchen neue Fachkräfte und müssen sie weltoffen aufnehmen"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.