Mahlzeit! | Können solche Regeln schmecken? | Strippenzieher

Wenn jemand wie Kurt in den "Döner-Streik" zieht, dann gucken Politiker wie Angela Merkel und Horst Seehofer mal schnell blöd aus der Wäsche. Aber was bleibt ihm auch übrig? Als Gastronom kann man bei diesen ganzen Corona-Regelungen schon mal das Handtuch werfen.

Was ist jetzt erlaubt und was nicht? Für die Gastronomie ist das Jahr 2020 ein wirkliches Drama. Befehle, wohin das Auge blickt. Hat man dann mal das Gefühl, den Durchblick zu haben, dann werden schon wieder neue Beschlüsse durchgesetzt. Nix mehr mit Lieferungen! Oder doch? Ach, wer weiß das denn schon?! Angela Merkel und Horst Seehofer scheinen sich dem ganzen Ausmaß der Corona-Einschränkungen am Imbiss von Kurt jetzt erst bewusst zu werden.

Wer soll da auch noch durchsehen? Diese ganzen Anordnungen sind so krude zusammengewürfelt, dass selbst unser durchgeknallter Strippenzieher sie aufstellen könnte. Das würde dann ungefähr so klingen: Ahh, die Vorschriften unterscheiden sich also in Dingen wie der Höhe des Bußgeldes, des Wohnortes, der Uhrzeiten und der Abstandsentfernungen? Dann veranlasse ich, ähm, dass, wenn man in Bayern wohnt, man nur von 12.48 Uhr nachts bis 07.39 Uhr morgens Essen im Laden verkaufen kann, dafür muss der Kellner aber mindestens 3,67 Meter Abstand zum Gericht halten. Wohnt man in Sachsen, darf man Essen länger ausliefern, das Gewicht des Lieferanten sollte aber nicht 85 Kilogramm überschreiten. Und wehe, einer hält sich nicht an diese Einschränkungen. Dann bedeutet das zahlen. Von Bußgeldern in Höhe von 50 Euro bis zu 100.000 Euro ist alles möglich. Hat das jetzt jeder verstanden?

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