Der Fall Bichtemann: Schwerverletzter stirbt hilflos im Polizeirevier Dessau

Hans-Jürgen Rose, Mario Bichtemann, Oury Jalloh: Eine Serie gewaltsamer Todesfälle im Polizeirevier Dessau wirft einen schweren Verdacht auf Sachsen-Anhalts Behörden. Nach Recherchen zum Fall Rose nun eine Spurensuche zum Tod von Mario Bichtemann.
Der Fall Bichtemann: Schwerverletzter stirbt hilflos im Polizeirevier DessauQuelle: www.globallookpress.com © Global Look Press

von Susan Bonath 

Der erwerbslose Maschinenbau-Ingenieur Hans-Jürgen Rose (36) stirbt 1997 an schweren inneren Verletzungen. Seine Leiche ist übel zugerichtet. Verletzungen und Spuren liefern Indizien für Misshandlungs-Orgien im Polizeirevier Dessau. Knapp fünf Jahre später erliegt Mario Bichtemann (36) im selben Revier einem Schädelbruch. Auch seine Leiche ist übersät mit Verletzungen. Bekannt werden beide Fälle erst gut zwei Jahre später, als Freunde von Oury Jalloh bei eigenen Ermittlungen darauf stoßen. Der ebenfalls 36-Jährige Asylbewerber Jalloh verbrennt im Januar 2005 – an Händen und Füßen gefesselt – in derselben Schlichtzelle wie Bichtemann bis zur Unkenntlichkeit. Mediziner stellen auch bei ihm Schädelfrakturen fest und schließen aus, dass er den Brand selbst gelegt haben kann.

Doch in allen drei Fällen laufen die Ermittlungen von Polizei, Justiz und Gerichten trotz belastender Indizien gegen Polizeibeamte ins Leere. Die Serie dieser ungeklärten Todesfälle im sachsen-anhaltinischen Dessau ist einer der größten Justizskandale in der Bundesrepublik und Zeugnis mörderischen Korpsgeistes. Eine Recherche der Autorin dokumentiert den bisher wenig öffentlich beachteten Fall Mario Bichtemann.

Frakturen durch stumpfe Gewalteinwirkung

Am 29. Oktober 2002, einem kalten Dienstag, geht um 21.19 Uhr ein Notruf im Polizeirevier Dessau ein. Zwei Passanten melden, eine hilflose Person gefunden zu haben. Sie liegt auf dem Pflaster des Fußweges in der Antoinettenstraße. Der Mann ist nicht ansprechbar. Zum Polizeirevier in der Wolfgangstraße sind es wenige Gehminuten. Polizeihauptkommissar Frank S. nimmt den Anruf entgegen. Er schickt die Streifenbeamten Jürgen G. und Werner T. zum Einsatzort. Zwei Minuten später treffen sie ein.

Das Prozedere ist kurz. Die Polizisten fertigen die Zeugen rasch ab. Obwohl der Geschädigte weder allein laufen noch antworten kann, kommen G. und T. nicht auf die Idee, einen Krankenwagen zu rufen. Sie bemerken Alkoholgeruch; Bichtemann soll in die Ausnüchterungszelle. „Hilflose Person gefunden“, heißt es im Einlieferungsbeleg, den G. und T. keine halbe Stunde nach dem Fund Bichtemanns ausstellen. Trotz der Umstände erklärt der, bis heute in Dessau als Neurologe praktizierende, damalige Polizeiarzt, Andreas Blodau, den Mann für gewahrsamstauglich. Er ordnet stündliche Kontrollen an, die ohnehin vorgeschrieben sind.

Am nächsten Tag um 13.55 Uhr liegt der Gefangene regungslos auf dem Fliesenboden der Zelle. Blut läuft aus seinem Ohr. Der Arzt Norbert Niewelt kann gegen 14.15 Uhr nur noch den Tod feststellen. Die Leichenstarre ist bereits voll ausgeprägt. Das ist frühestens mehrere Stunden nach Todeseintritt der Fall. Die Liste der Verletzungen, die Rechtsmediziner der Universität Halle erstellen, ist lang. Todesursache ist ein „Bruch des Schädeldachs, verlaufend in der Mittellinie vom Scheitelbein zum Stirnbein, mit ausgedehnter Hirnquetschungsblutung“.

Hinzu kommen vier gebrochene Rippen, Hämatome am Auge, am Hals, am Rumpf und an den Gliedmaßen. Sein Körper ist mit Hautabschürfungen übersät. Die Mediziner können sich die Verletzungen nur „durch massive stumpfe Gewalteinwirkung“ erklären.

Toter soll sich noch bewegt haben

Die Ermittlungsarbeit übernehmen Kollegen der involvierten Beamten vom Zentralen Kriminaldienst der Polizeidirektion Dessau. Zuständig ist Staatsanwältin Heidrun Voss. Sie sieht den Verdacht der fahrlässigen Tötung durch unterlassene Hilfeleistung. Auf ihren Druck hin leitet die Polizei Ermittlungsverfahren gegen drei Beamte ein: Dienstgruppenleiter Andreas S. und die Streifenpolizisten Jürgen G. und Werner T.

Die Vorwürfe: G. und T. hätten den sichtbar schwer Verletzten aufs Revier gebracht und keinen Rettungswagen gerufen. S. – zur Todeszeit Bichtemanns im Frühdienst als Vorgesetzter gemeinsam mit seiner Stellvertreterin Beate H. für den Gewahrsam zuständig – habe trotz massiver Anzeichen gesundheitlicher Verschlechterung ebenfalls keine Hilfe hinzugezogen.

Bereits fünf Jahre zuvor war Andreas S. als Dienstaufsichtsführer in den Todesfall Hans-Jürgen Rose verwickelt. Zwei Jahre und gut zwei Monate später wird er Oury Jalloh einweisen und fesseln lassen, weil dieser, stark betrunken, vier Ein-Euro-Jobberinnen bedrängt hat, um mit ihrem Handy telefonieren zu dürfen. Als das Feuer bereits lodert, reagiert S. weder auf den Rauchmelder noch auf den Lüftungsalarm, wie das Landgericht Magdeburg 2012 feststellt. Jalloh verbrennt, angekettet an eine Matratze, in einer 2,35 mal 4 Meter kleinen Schlichtzelle bis auf  die unteren Hautschichten. Auch Werner T. ist zu dieser Zeit im Revier, er kontrolliert Jalloh zweimal kurz vor dessen Tod.

Im Fall Bichtemann lässt die Emsigkeit von Staatsanwältin Voss rasch nach. Im August 2003 stellt sie die Strafverfahren gegen die Polizeibeamten Andreas S., Jürgen G. und Werner T. ein. Die Ermittler hätten nicht einmal einen bedingten Vorsatz einer unterlassenen Hilfeleistung erkennen können, schreibt sie. Denn dazu hätten die Beschuldigten den Todeseintritt vorab für „möglich und nicht ganz fernliegend“ erwägen müssen.

Was Voss mit keinem Wort erwähnt: Andreas S. hat ganz offensichtlich bei der Zeugenvernehmung gelogen. Er und seine Stellvertreterin Beate H. wollen gegen 13.50 Uhr – fünf Minuten vor dem Fund der Leiche und 20 Minuten, bevor der Arzt Niewelt von „bereits vollständig ausgeprägter Totenstarre“ spricht – noch eindeutige Lebensgeräusche des Eingesperrten über die Gegensprechanlage vernommen haben. Ihre Aussagen sind offenkundig abgesprochen, sie gleichen sich fast aufs Wort. So gab S. zu Protokoll:

Während der Übergabezeit zwischen 13.25 Uhr und 13.45 Uhr schaltete Polizeiobermeisterin H. wiederum die Sprechanlage an. Auch zu diesem Zeitpunkt war ein deutliches, ruhiges, gesundes Schnarchen zu hören. Als gegen 13.50 Uhr der Polizeihauptmeister S. im Bereich des DAF-Pultes war, wollte sie, dass auch er das gesunde Schnarchen hört. Sie schaltete die Sprechanlage ein und es waren Bewegungsgeräusche und dementsprechendes Atmen zu vernehmen. Da nun alle der Meinung waren, dass der Betroffene aufgewacht ist und entlassen werden kann, begab ich mich mit dem Polizeihauptmeister in den Gewahrsamstrakt.

Um 13.55 Uhr finden Andreas S. und ein zweiter Beamter Mario Bichtemann tot in der Zelle. Um 14.15 Uhr attestiert Dr. Niewelt die vollständig ausgeprägte Totenstarre. Würden die Aussagen von S. und Beate H. also stimmen, wäre ein medizinisches Wunder geschehen. Niemand geht den Ungereimtheiten nach.

Mit einer ähnlichen Lüge fällt Beate H. später auch im Fall Jalloh auf: Als einzige will sie den Angeketteten etwa sieben Minuten nach dem Anschlagen des Rauchmelders noch rufen gehört haben. Ausgeschlossen: Laut Medizinern ist er da seit mindestens sechs Minuten tot. So fanden sie bei der Leiche etwa kein Kohlenmonoxid im Blut. Der Mann kann demnach keinen Rauch mehr eingeatmet haben.

Arzt will Knochenbrüche nicht erkannt haben

Als die Beamten Jürgen G. und Werner T. Bichtemann festnehmen, gibt er unverständliche Laute von sich. Er antwortet nicht auf Fragen, nur mühsam bekommen sie ihn in den Streifenwagen. Im Revier ist er nicht in der Lage, auf Anweisungen zu reagieren und sich selbständig aufzurichten. Das sagen sie und weitere Polizisten später bei der Vernehmung aus. Ähnlich äußert sich der Mann, welcher Bichtemann aufgefunden und die Polizei alarmiert hat. Nur der Revierarzt, Neurologe Andreas Blodau, sieht das ganz anders, als die Ermittler ihn im Juli 2003 – neun Monate nach Bichtemanns Tod – vernehmen. Er gibt zu Protokoll:

Der Patient war wach und hat mit mir und den Polizeibeamten gesprochen. Er hat seinen Namen genannt, Geburtsdatum und ich konnte die Untersuchungen zwar verlangsamt, aber durchführen.

Angeblich untersucht Blodau den Schwerkranken bei freiem Oberkörper. Weder die Schädelfraktur noch die Rippenbrüche seien ihm aufgefallen, schwört er. Einziger Befund: Kleinere Schürfungen im Gesicht und an den Händen. Den Allgemeinzustand erklärt er sich mit Bichtemanns Blutalkoholwerten von zwei Promille. Bleiben drei Möglichkeiten: Entweder hat der Arzt den Mann nicht eingehend untersucht. Oder er ignorierte die tödlichen Verletzungen schlicht. Möglicherweise aber waren die Brüche zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht in diesem Umfang vorhanden. Dann müssten sie ihm im Revier zugefügt worden sein.

Ins Visier der Ermittler gerät Blodau, der fünf Jahre zuvor bereits das erste Opfer Hans-Jürgen Rose begutachtet hatte, auch im Fall Bichtemann nicht. Erst fünf Jahre nach dem Feuertod von Jalloh kommt sein Zutun noch einmal zum Tragen. Die Anwältinnen der in Guinea lebenden Angehörigen Jallohs erkämpfen als Nebenkläger eine Untersuchung. Denn Blodau hat Jalloh trotz starker Trunkenheit rücklings an Armen und Beinen an die feuerfest umhüllte Matratze fesseln lassen. Außerdem haben Gerichtsmediziner einen Nasenbeinbruch, Einbrüche der Siebbeinplatte und gebrochene Handgelenke bei einer zweiten, durch die Nebenkläger veranlassten und selbst finanzierten, Obduktion der Leiche Jallohs festgestellt. 2010 leitet die Staatsanwaltschaft Dessau ein Prüfverfahren ein, veranlasst ein medizinisches Gutachten zur Rolle Blodaus. Fazit: Man könne ihm keinen Vorsatz nachweisen. Und: Der Fall Bichtemann sei verjährt.

Keine Hilfe: Polizisten lassen ihn einfach sterben

Im Gewahrsamsbuch muss die Polizei Zellenkontrollen vermerken. Nach dem schwerverletzten Bichtemann hat die Polizei danach in den mehr als 16 Stunden seines Aufenthalts in der Zelle nur selten geschaut. Teilweise liegen mehr als vier Stunden zwischen den einzelnen Kontrollen.

In der Nacht vom 29. zum 30. Oktober ist der Dienstaufsicht führende Polizeihauptkommissar Reinhard E. für Bichtemann zuständig. Unregelmäßig sieht er nach dem Gefangenen. Angeblich habe dieser jedes Mal fest geschlafen. Kurz nach 5 Uhr bewilligt E. Bichtemanns Entlassung. Die Beamten Dirk K. und Klaus-Dieter H. gehen in die Zelle, bekommen ihn ihren Aussagen zufolge nicht wach. Sie teilen dem verantwortlichen Reinhard E. mit: Der Mann könne nicht entlassen werden. Es sei unmöglich, ihn wach zu bekommen.

Gegen 6 Uhr übernimmt Andreas S. die Dienstaufsicht. Der Gefangene scheint ihn nicht sonderlich zu interessieren. Er vermerkt, dass kein Frühstück für ihn bestellt werden müsse. Schließlich schlafe er noch. Die erste Zellenkontrolle unter seiner Führung findet, fast fünf Stunden später, gegen 10 Uhr statt.

Die Beamten Jürgen S. und Thomas B. finden Bichtemann sowohl um diese Zeit als auch um 12.20 Uhr angeblich erneut schlafend vor. Nach der zweiten Kontrolle äußern sie gegenüber Andreas S. Bedenken: Möglicherweise sei der gesundheitliche Zustand des Inhaftierten kritisch. Er reagiere nicht, außerdem seien Blutspuren am Ohr des Schlafenden sichtbar.

Andreas S. telefoniert kurz mit dem Arzt. Er fragt ihn, ob er Bichtemann Beruhigungsmittel gegeben habe. Doktor Andreas Blodau verneint dies. Man solle dann eben noch warten mit der Entlassung. Zum Revier zu kommen, fehle ihm die Zeit. Anderthalb Stunden später ist der 36-Jährige Mario Bichtemann tot. Offensichtlich ließen die Beamten den als „hilflose Person“ Eingelieferten einfach in der Zelle sterben.

Zeuge verweigert die Aussage – ohne Konsequenz

Die Ermittlungsgruppe vernimmt alle Polizeibeamten, die während Bichtemanns Aufenthalt Dienst haben. In der Frühschicht am Todestag sind das Andreas S. als Dienstabteilungsführer und Beate H. als Einsatzführerin. Für den Streifendienst sind Andreas B., Jürgen S., Jürgen Z., Frank H., Torsten T. und Udo S. eingeteilt, Verkehrsunfälle nimmt Günter S. auf. Alle Beamten sind zumindest zeitweise im Revier anwesend. Der einzige, der seine Aussage gegenüber der Polizei verweigert, ist Udo S. Er beruft sich darauf, dass nur die Staatsanwaltschaft ihn dazu verpflichten könne. Von einer Vernehmung sieht man dort laut Ermittlungsakten allerdings ab. Ein Alibi hat Udo S. nicht. Doch er bleibt unbehelligt.

Zwei Jahre, zwei Monate und acht Tage später spielt Udo S. eine Hauptrolle im Fall Oury Jalloh. Gemeinsam  mit Hans-Ulrich M. nimmt er ihn am 7. Januar gegen 8 Uhr fest. Beide bringen ihn aufs Revier, kontrollieren ihn, sind bei der ärztlichen Untersuchung durch Andreas Blodau anwesend. Und offenbar sind sie – neben Beate H. –  die letzten, die Jalloh an diesem Tag lebend sehen, bei einer undokumentierten Zellenkontrolle.

Über die Kontrolle schweigen Udo S. und Hans-Ulrich M. bis 2011. Angeblich waren sie zu dem Zeitpunkt, als das Feuer ausbrach, in der Kantine des Reviers essen. Doch die Behauptung gerät ins Wanken. Niemand hat sie dort gesehen.

Vor dem Landgericht Magdeburg gibt schließlich der Beamte Torsten B. zu Protokoll: Er habe M. gesucht, um mit ihm zu Mittag zu essen. Da habe er ihn und Udo S. kurz vor dem Brand in der Zelle bei Jalloh gefunden. Sie hätten geäußert, den Gefangenen noch einmal durchsuchen zu wollen. Dieser habe ruhig dagelegen, sich weder bewegt noch gesprochen. Seine Hose sei heruntergezogen und deren Taschen nach außen gestülpt gewesen. Keine halbe Stunde später tönte der Rauchmelder, kurz darauf der Lüftungsalarm. Gegen 12.30 Uhr fand Feuerwehrmann Lutz K. nach dem Löschen des Feuers die völlig verkohlte Leiche auf einer komplett zu Schutt herunter gebrannten Matratze. Das war die einzige Brandlast in dem winzigen gefliesten Raum. Nach der Aussage wird Torsten B.in ein anderes Polizeirevier versetzt.

Bis heute ist dieser Fall, wie die anderen beiden Fälle auch, nie aufgeklärt worden. Vermutlich soll das so bleiben. Jallohs Freunde haben zumindest für Öffentlichkeit gesorgt. Denn ohne sie hätten Polizei und Justiz die mysteriösen Umstände, unter denen Mario Bichtemann und Hans-Jürgen Rose zu Tode kamen, vermutlich für immer unter Verschluss gehalten. Noch immer tragen viele der involvierten Beamten Polizeiuniform. Einige, wie Udo S., genießen ihre Pension. Wo der Staat es nicht will, findet er auch keine Täter – wie bei den toten Zeugen des NSU.

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