Österreich

Österreich: Staatsanwälte bald nicht mehr weisungsgebunden?

Es ist eine Reform im Justizwesen, die bereits lange geplant war, aber bisher nicht umgesetzt ist. Wie in Deutschland sind in Österreich Staatsanwaltschaften weisungsgebunden; die Justizminister können also Strafverfolgungen anweisen, aber auch beenden.
Österreich: Staatsanwälte bald nicht mehr weisungsgebunden?Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Michael Indra

Es ist der zweite Anlauf, mit dem versucht werden soll, die Staatsanwaltschaften in Österreich von den Weisungen des Justizministeriums zu lösen. Schon 2021 hatte die damalige ÖVP-Grünen-Regierung ein ähnliches Projekt angekündigt, aber nie umgesetzt. Allerdings wurde bereits 2008 eine erste Hürde genommen: Seit der Verfassungsreform von 2008 sind die Staatsanwaltschaften nicht mehr der Exekutive, sondern der Judikative zugeordnet. Der aktuelle Versuch der Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS wurde zumindest mit großem Optimismus verkündet.

"Ich werde voraussichtlich die letzte Justizministerin sein, die Weisungen erteilen kann, und das ist gut so", erklärte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) auf einer Pressekonferenz. Der Schritt solle "eine mögliche Verquickung von Politik und Justiz" beseitigen, die sich "in den letzten Jahren mitunter als problematisch erwiesen hat".

Damit spielte sie auf Korruptionsverfahren gegen Politiker an, die mehrfach an dieser Weisungsbefugnis scheiterten. Allerdings gibt es noch einen weiteren Grund, der auch in Deutschland wohlbekannt ist: Die deutschen Staatsanwaltschaften können wegen ebendieser Weisungsgebundenheit keine internationalen Haftbefehle beantragen. Dafür müssten sie unabhängig sein.

In Österreich soll das nun über eine Bundesstaatsanwaltschaft in Gestalt eines Dreiergremiums geschehen, das für jeweils sechs Jahre ernannt wird und den Vorsitz alle zwei Jahre rotieren lassen soll. Die genaue Ausgestaltung ist jedoch noch unklar; die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hat die Entscheidung grundsätzlich begrüßt, äußerte aber noch in mehreren Punkten Kritik. So hält sie etwa ein Dreiergremium an der Spitze für übertrieben. Sie wollen keine permanente Kontrolle durch einen parlamentarischen Ausschuss, wollen aber zugleich, dass nur Personen, die zuvor bereits langjährige Erfahrung als Richter oder Staatsanwälte haben, ernannt werden können.

Auch der Gewerkschaftsvertreter der Richter und Staatsanwälte hatte eigene Forderungen – die Wahl der Bundesstaatsanwälte durch den Nationalrat sei eine mögliche Belastung. "Die Wahl durch bestimmte politische Parteien könnte ein 'Rucksack' für die Betroffenen sein, den sie in ihre Tätigkeit bei der Bundesstaatsanwaltschaft mitnehmen müssten."

Die deutsche Generalbundesanwaltschaft ist übrigens mit dem in Österreich vorgeschlagenen Gremium nicht zu vergleichen. Der Titel mag Unabhängigkeit suggerieren; in Wirklichkeit untersteht sie dem Justizministerium. Anders beispielsweise in Italien – die großen Erfolge, die einzelne Staatsanwälte einst gegen die Mafia erzielten (und die Strukturen wie die Geheimloge P2 aufdeckten), waren nur möglich, weil die Staatsanwaltschaft in Italien tatsächlich unabhängig ist, wie dies auch in Belgien, Irland, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Tschechien und Ungarn der Fall ist. In Dänemark und den Niederlanden sind sie nicht formell unabhängig, besitzen aber ein hohes Maß an Handlungsfreiheit.

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