Österreich

Strom- und Gaspreise steigen: So können Sie sich auf die Erhöhungen vorbereiten

Ab Januar 2025 stehen österreichische Haushalte vor spürbaren finanziellen Belastungen: Die Kosten für Strom und Gas steigen erheblich, und auch die Sozialversicherungsbeiträge erhöhen sich.
Strom- und Gaspreise steigen: So können Sie sich auf die Erhöhungen vorbereitenQuelle: Legion-media.ru © Wolfgang Maria Weber

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Kosten für Strom und Gas in Österreich spürbar ansteigen. Laut einer Analyse der Preisvergleichsplattform durchblicker müssen Haushalte mit einem Anstieg der jährlichen Energiekosten von bis zu 980 Euro rechnen.

Hauptursache für diese Mehrkosten sind steigende Netzgebühren und der Wegfall staatlicher Förderungen wie der Strompreisbremse. Für Haushalte mit durchschnittlichem Verbrauch, wie etwa 4.000 Kilowattstunden Strom im Jahr, werden die Zusatzkosten allein durch die höheren Netzentgelte auf 200 bis 290 Euro ansteigen. Der Wegfall der Strompreisbremse schlägt mit weiteren 435 Euro zu Buche. Gasbeheizte Haushalte sehen sich ebenfalls mit jährlichen Mehrkosten von 156 bis 251 Euro konfrontiert.

Die Auswirkungen auf die Netzentgelte variieren je nach Bundesland. In Kärnten bleibt der Anstieg bei einem Verbrauch von 15.000 kWh pro Jahr relativ moderat und liegt bei rund neun Euro. In Oberösterreich hingegen müssen Haushalte fast 104 Euro zusätzlich für Gasnetzgebühren einplanen. Durchschnittlich wird der Gaspreis 2025 um etwa 60 Euro pro Haushalt steigen.

Zudem kommt es zu einer erneuten Erhöhung der CO₂-Bepreisung und der Erdgasabgabe. Nach einer zweijährigen Reduktion wird die Erdgasabgabe 2025 wieder in voller Höhe fällig und beträgt nun 6,6 Cent pro Kubikmeter, was Mehrkosten von rund 77 Euro pro Jahr für einen Familienhaushalt bedeutet. Darüber hinaus steigt die CO₂-Bepreisung von 45 auf 55 Euro pro Tonne, was zusätzliche Kosten von etwa 70 Euro pro Jahr für Haushalte nach sich zieht.

Neben den höheren Energiekosten müssen österreichische Haushalte auch mit einer Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge rechnen. Ab Januar 2025 steigt die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung auf 6.450 Euro monatlich, was einer Erhöhung der maximalen Beitragsbemessungsgrundlage auf 90.300 Euro jährlich entspricht. Dies betrifft vor allem Gutverdiener, die künftig höhere Abzüge vom Bruttoeinkommen erwarten müssen. Für viele Arbeitnehmer könnte dies zu einer spürbaren Reduktion des Netto-Einkommens führen, insbesondere wenn keine Gehaltserhöhungen erfolgen.

Für geringfügig Beschäftigte wird die Einkommensgrenze von 518,44 Euro auf 551,10 Euro pro Monat angehoben, was bedeutet, dass auch diese Gruppe stärker in die Sozialversicherung einbezogen wird. Gleichzeitig wird die Dienstgeberabgabe (DAG) auf 826,65 Euro erhöht.

Jedoch gibt es auch eine Reihe steuerlicher Anpassungen, die für einige Beschäftigte eine Erleichterung bringen könnten. Die Lohnsteuertarife werden an die Inflation angepasst, sodass viele Arbeitnehmer von der schrittweisen Abschaffung der kalten Progression profitieren. Für Besserverdiener könnte diese Maßnahme jedoch nicht ausreichen, um die höheren Sozialversicherungsbeiträge vollständig auszugleichen.

Die Anpassungen, die ab Januar 2025 in Kraft treten, werden für viele Haushalte eine finanzielle Herausforderung darstellen. Während einige von den Steuererleichterungen profitieren könnten, werden viele durch die steigenden Energiekosten und Sozialversicherungsbeiträge belastet. Insbesondere für Haushalte ohne Gehaltserhöhungen, aber mit höheren Belastungen durch die neuen Beitrags- und Gebührenerhöhungen, wird das kommende Jahr eine Herausforderung.

Mehr zum Thema – Wer wird anstelle von Gazprom Zugang zu ukrainischen Pipelines erhalten?

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.