Österreich

Nach Haftbefehl: Benko-Übergabe an Italien endgültig abgelehnt

Nach der Ausstellung eines Haftbefehls gegen den Signa-Gründer René Benko durch die Staatsanwaltschaft Trient steht nun endgültig fest, dass der ehemalige Multimilliardär nicht an Italien ausgeliefert wird.
Nach Haftbefehl: Benko-Übergabe an Italien endgültig abgelehntQuelle: Gettyimages.ru

Ein entsprechender Beschluss des Haft- und Rechtsschutzrichters liege mittlerweile vor, teilte Birgit Fink, Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, am Dienstag mit.

Österreichische Staatsbürgerschaft als Hürde

Der Grund für die Entscheidung: Benko ist österreichischer Staatsbürger. Laut einer im Verfassungsrang stehenden Bestimmung dürfen Österreicher nicht ausgeliefert werden, wenn gegen sie wegen der vorgeworfenen Delikte auch im Inland ermittelt werden kann. Die Entscheidung war daher erwartungsgemäß und galt lediglich als formale Angelegenheit.

Im Zuge des Übergabeverfahrens war der Tiroler Unternehmer bereits zuvor zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Verdacht der "mafiaartigen kriminellen Vereinigung"

Die italienische Staatsanwaltschaft wirft Benko vor, "Anführer einer mafiaartigen kriminellen Vereinigung" zu sein, die gegründet wurde, um ungerechtfertigte Gewinne durch Konzessionen und Genehmigungen zu erzielen.

Laut Ermittlungsakten soll Benko gemeinsam mit dem Bozner Steuerberater Heinz Peter Hager und einem Unternehmer aus Rovereto agiert haben. Hager ist gleichzeitig Vorstandschef der nach Benkos Tochter benannten Laura Privatstiftung.

Insgesamt wird gegen 77 Personen ermittelt.

Mehr zum Thema – Investor und Unternehmer René Benko meldet Privatinsolvenz an

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.