Österreich

Urteil in Österreich: Corona-Übertragung ist fahrlässige Tötung

Gibt es das demnächst auch bei Grippe, fragt man sich, wenn man von dem Urteil liest, das gerade in Klagenfurt verhängt wurde. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, obwohl es nicht einmal Zeugen gibt, dass sich die vermeintliche "Täterin" und das "Opfer" überhaupt begegnet sind.
Urteil in Österreich: Corona-Übertragung ist fahrlässige TötungQuelle: www.globallookpress.com © Eckhard Stengel via www.imago-im

Das Urteil gibt es tatsächlich: Ein Klagenfurter Gericht verurteilte eine 54-Jährige zu vier Monaten auf Bewährung zuzüglich einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen, weil sie ihren krebskranken Nachbarn mit Corona angesteckt habe. Der Nachbar starb an einer Lungenentzündung.

Ein Gutachter erklärte während des Verfahrens, das Virus im Blut der Frau und das im Körper des Nachbarn festgestellte seien "annähernd zu 100 Prozent identisch". Coronaviren würden sich sehr rasch verändern, dadurch sei folglich der Ursprung des Virus belegt. Eine Begründung, warum eine derart aufwendige Bestimmung überhaupt stattfand, oder Vergleichswerte zur Mutationsgeschwindigkeit von Viren im Körper von Menschen mit eingeschränktem Immunsystem finden sich zumindest in der Medienberichterstattung nicht.

Die Angeklagte war schon im Juli 2023 wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil sie im Dezember 2021 nach einem positiven Test ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske mit Menschen unterhalten habe. Die Familie des Nachbarn machte sie für seine Erkrankung verantwortlich. Sie sei ihm auf dem Flur begegnet. Die Angeklagte selbst bestreitet das. Sie habe eine Bronchitis gehabt, wie sie sie jeden Winter habe, und habe zu dem Zeitpunkt, an dem sie ihm begegnet sein soll, selbst krank im Bett gelegen.

In einem ähnlichen Verfahren in Deutschland, das im März vergangenen Jahres in Hildesheim geführt wurde, wurde die ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Mitarbeiterin eines Pflegeheims von dieser Anklage freigesprochen. Sie hätte "nicht zweifelsfrei als Auslöserin der Infektionskette bestimmt werden" können.

Der Tagessatz der in Klagenfurt verhängten Geldstrafe liegt bei vier Euro. Ein derart niedriger Tagessatz bedeutet in der Regel, dass der Betroffene arm ist. Was im Kern auch bedeuten könnte, dass der Angeklagten nichts anderes übrig blieb, als während der Quarantäne die Wohnung zu verlassen, da arme Menschen in der Regel über keine großen Vorräte verfügen und sich keine Lieferdienste zur Versorgung leisten können.

Leider steht zu befürchten, dass die Klagenfurter Angeklagte aus finanziellen Gründen das Urteil nicht anfechten kann. Zumindest für die Österreicher könnte diese Entscheidung noch schlimme Folgen haben. Schließlich wurde hier ein Urteil gefällt, bei dem einer Person, die positiv getestet war, eine rechtliche Verantwortung für eine vermeintlich tödliche Infektion zugewiesen wird, ohne dass ausgeschlossen oder auch nur untersucht wurde, ob nicht eine damals eben nicht getestete dritte Person als Infektionsquelle infrage kommt. Auch, ob tatsächlich ordnungsgemäß überprüft wurde, ob der Verstorbene an oder mit Corona gestorben ist, wird zumindest in der Berichterstattung nicht erwähnt.

Mehr zum Thema ‒ Verfassungsgericht muss über Corona-Berufsverbote entscheiden

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.