Nordamerika

US-Gericht ordnet Abschiebung von ehemaligem KZ-Wachmann nach Deutschland an

Ein US-Gericht hat die Abschiebung eines Deutschen angeordnet, der im Jahr 1945 KZ-Aufseher war. Er habe gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Konzentrationslagers Neuengamme nahe dem niedersächsischen Meppen Gefangene bewacht zu haben.
US-Gericht ordnet Abschiebung von ehemaligem KZ-Wachmann nach Deutschland anQuelle: www.globallookpress.com © Markus Scholz

Der im US-Bundesstaat Tennessee ansässige Friedrich Karl B. habe 1945 "freiwillig als bewaffneter Gefängniswächter in einem Konzentrationslager gedient" und damit das Vorgehen des Nazi-Regimes unterstützt, erklärte Richterin Rebecca Holt vom US-Einwanderungsgericht in der Stadt Memphis.

In dem Außenlager seien unter anderem Juden, Polen, Russen, Dänen, Niederländer, Franzosen und politische Gefangene inhaftiert gewesen, hieß es weiter. Sie seien im Winter 1945 unter grauenhaften Bedingungen interniert gewesen und hätten "bis zur Erschöpfung und zum Tod" arbeiten müssen. Der Deutsche habe die Häftlinge im März 1945 auch nach der Auflösung des Außenlagers während des Marsches nach Neuengamme bewacht. Dabei seien unter unmenschlichen Bedingungen rund 70 Häftlinge ums Leben gekommen, hieß es.

Der Mann gestand, nie eine Versetzung aus dem Konzentrationslager beantragt zu haben. Er sagte zudem, dass er bislang noch eine deutsche Rente auf Grundlage seines Militärdienstes beziehe, unter anderem auch für seinen "Kriegsdienst".

Nach Angaben von US-Behörden kam B. am 20. Juli 1959 über Kanada in die Vereinigten Staaten. Dort lebte er offenbar in Oak Ridge.

Friedrich Karl B. konnte für eine Stellungnahme nicht erreicht werden. Er teilte am Donnerstag gegenüber der Washington Post mit, man habe ihm befohlen, in dem Lager zu arbeiten. Dort habe er sich nur für kurze Zeit aufgehalten und keine Waffe getragen. "Nach 75 Jahren ist das absurd. Ich kann es nicht glauben", sagte der Mann gegenüber der Zeitung. Er fügte hinzu: "Sie treiben mich aus meinem Haus."

Seit dem Jahr 1979 habe das Justizministerium bereits 109 ähnliche Fälle gegen einstige Unterstützer des Nazi-Regimes gewonnen, erklärte das US-Justizministerium. Dieser Fall sei nur ein weiteres Beispiel dafür, dass "die Vereinigten Staaten kein sicheres Rückzugsgebiet sind für Kriegsverbrecher und jene, die gegen Menschenrechte verstoßen haben", erklärte der stellvertretende Direktor der Einwanderungsbehörde (ICE). Es war zunächst unklar, ob B. gegen seine Abschiebung Berufung einlegen kann.

Das Hamburger Konzentrationslager Neuengamme war in den Jahren von 1938 bis 1945 das größte Konzentrationslager Nordwestdeutschlands, wie die KZ-Gedenkstätte auf ihrer Webseite erklärt. Es waren demnach mehr als 100.000 Menschen aus ganz Europa im Hauptlager und mehr als 85 Außenlagern inhaftiert. In Neuengamme, in den Außenlagern und bei den Lagerräumungen bei Kriegsende seien rund 43.000 Häftlinge gestorben, erklärt die Gedenkstätte.

(rt/dpa)

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