Nordamerika

Geheimhaltung von Pfizer-Daten rechtswidrig: US-Gericht ordnet schnelle Veröffentlichung an

Ein Bundesgericht in Texas hat angeordnet, dass die Bundesverwaltung die Zulassungsdaten für den Pfizer-Impfstoff binnen acht Monaten veröffentlichen muss. Es wies damit die behördliche Absicht zurück, diese Daten 76 Jahre lang unter Verschluss zu halten.
Geheimhaltung von Pfizer-Daten rechtswidrig: US-Gericht ordnet schnelle Veröffentlichung anQuelle: Gettyimages.ru © Picture Alliance / Kontributor

Ein Bundesrichter in Texas ordnete am Donnerstag an, dass die Food and Drug Administration (FDA) die Daten, auf die sie sich bei der Zulassung des COVID-19-Impfstoffs von Pfizer gestützt hat, veröffentlichen muss. Das meldete die Nachrichtenagentur Reuters am Freitag. Der vom Gericht vorgegebene Zeitplan für die Datenherausgabe soll zur Freigabe aller Informationen innerhalb von etwa acht Monaten führen.

Die Freigabe erfolgt damit 75 Jahre und vier Monate früher, als die FDA für die Beantwortung der Anfrage einer Gruppe von Ärzten und Wissenschaftlern zu benötigen angab. Diese hatten über den Impfstoff Material im Umfang von schätzungsweise 450.000 Seiten angefordert.

"Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass diese FOIA-Anfrage von überragender öffentlicher Bedeutung ist", urteilte der US-Bezirksrichter Mark Pittman im texanischen Fort Worth. Der FOIA (Freedom of Information Act) ist die gesetzliche Grundlage, die die Veröffentlichung von Daten durch Bundesbehörden und die Beantwortung von Bürgeranfragen regelt. Andere, weniger wichtige Aufgaben müssten zurückstehen und die Behörde habe ihre Arbeit so zu organisieren, dass sie den Anforderungen des Freedom of Information Act genügt: 

"Es gibt derzeit kein wichtigeres Thema bei der Food and Drug Administration ... als die Pandemie, den Impfstoff von Pfizer, die Impfung aller Amerikaner. Die Behörde hat dafür zu sorgen, dass die amerikanische Öffentlichkeit sich überzeugen kann, dass die Zulassung im Namen der Vereinigten Staaten nicht überstürzt erteilt wurde."

In dem Verfahren hat die FDA, die für die Zulassung von Medikamenten und Vakzinen in den USA zuständige Behörde, nicht in Abrede gestellt, dass sie grundsätzlich zur Veröffentlichung der Informationen verpflichtet ist, die der Zulassung des Pfizer-Impfstoffs zugrunde lagen. Faktisch habe ihr personell unterbesetztes FOIA-Büro aber lediglich die Kapazität, 500 Seiten pro Monat zu prüfen und freizugeben. 

Das Gericht wies in seiner vierseitigen Verfügung den von der Behörde vorgeschlagenen Zeitplan strikt zurück. Anstatt 500 Seiten pro Monat zu veröffentlichen, wie die Behörde vorschlug,  ordnete es an, dass den Antragstellern 55.000 Seiten pro Monat auszuhändigen seien. Das bedeutet, dass alle Impfstoffdaten von Pfizer bis zum Ende des Sommers veröffentlicht werden müssen. Die Frist endet somit zum Ende des Sommers 2022 und nicht erst im Jahr 2097, wie von der Behörde vorgesehen.

In Deutschland und Europa wird ebenfalls um die Transparenz der Zulassungsverfahren für die derzeit zugelassenen Impfstoffe gestritten. So verweigert die EU-Kommission nach wie vor eine angemessene Information der Öffentlichkeit über die per WhatsApp geführten Verhandlungen der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit dem Pfizer-Chef. Die Kommission erklärte zu den Forderungen, den Verhandlungsverlauf öffentlich zu machen, sie sei gar nicht im Besitz der Korrespondenz. SMS und andere Kurznachrichten seien "von Natur aus kurzlebig und enthalten prinzipiell keine wichtigen Informationen über die Politik, die Aktivitäten oder Entscheidungen der Kommission". 

Die Frage, ob von der Leyens Nachrichten an Bourla gelöscht wurden, noch unarchiviert existieren oder ob die Kommission darüber nichts weiß, ließ eine Sprecherin unbeantwortet. Sie bestätigte allerdings, dass Kurznachrichten weiterhin grundsätzlich nicht im Ares-System (dem hauseigenen Archivierungsprogramm der EU) registriert werden. Ohnehin gebe es derzeit "keine technischen Möglichkeiten, Kurznachrichten zu erfassen". RT hat darüber berichtet. Anders als in den USA gibt es in der Europäischen Union bislang keine Fortschritte bei der Transparentmachung der Zulassungs- und Beschaffungsverfahren für Corona-Impfstoffe. 

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