Nordamerika

USA: FBI fordert IP-Adressen von Lesern eines Zeitungsartikels

Der US-Zeitungsverlag Gannett wehrt sich gegen einen Versuch des FBI herauszufinden, wer einen bestimmten "USA Today"-Artikel über eine tödliche Schießerei im Februar in der Nähe von Fort Lauderdale in Florida gelesen hat. Bei der Schießerei wurden zwei FBI-Agenten getötet und drei verwundet.
USA: FBI fordert IP-Adressen von Lesern eines ZeitungsartikelsQuelle: Gettyimages.ru © Hirurg

Laut einem Bericht des US-Onlinemagazins Politico versucht das US-amerikanische Federal Bureau of Investigation (FBI) festzustellen, wer einen bestimmten Artikel in der US-Tageszeitung USA Today über eine tödliche Schießerei im Februar in der Nähe von Fort Lauderdale im Bundesstaat Florida gelesen hat. Der Inlandsgeheimdienst verlangt von der Zeitung die Herausgabe der IP-Adressen aller Personen, die den Online-Artikel während eines bestimmten Zeitraums aufgerufen haben. Der am 2. Februar veröffentlichte Artikel berichtete über eine Schießerei, die sich ereignete, als FBI-Agenten versuchten, einen Durchsuchungsbefehl in einem Fall von Kinderpornografie zu vollstrecken. Dies führte zum Tod von zwei FBI-Agenten und dem Verdächtigen.

Die Zwangsvorladung wurde im April ausgestellt, ist jedoch erst ans Licht gekommen, nachdem die Muttergesellschaft der Zeitung, der Gannett-Verlag, versucht hatte, sie vor Gericht zu bekämpfen. Es ist nicht klar, warum die Zwangsvorladung ausgestellt wurde, da der im Artikel beschriebene Verdächtige zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits als verstorben gemeldet war.

Dies wird weithin als ein empörender Fall von Missbrauch nicht nur der Pressefreiheit, sondern auch des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen und Medien sowie als Verstoß gegen den ersten und vierten Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten scharf kritisiert. Um dies zu unterstreichen, war WikiLeaks unter den Ersten, die auf den Fall aufmerksam machten. Der Vorgang zielt offenbar darauf ab, Informationen über alle Personen zu sammeln, die den fraglichen Artikel innerhalb eines 35-minütigen Zeitfensters am 2. Februar aufgerufen haben.

USA Today wehrt sich gegen die Herausgabe der Informationen und bezeichnete die Anfrage als verfassungswidrig. Maribel Perez Wadsworth, Sprecherin des Gannett-Verlags, sagte in einem Statement gegenüber der US-Online-Nachrichtenseite The Verge, dass sie überrascht gewesen seien, diese Zwangsvorladung zu erhalten, vor allem in Anbetracht der jüngsten Äußerungen vom US-Präsidenten Joe Biden, der die Pressefreiheit unterstützt.

Die Zwangsvorladung verstößt auch gegen die eigenen Richtlinien des US-Justizministeriums bezüglich der engen Umstände, unter denen Zwangsvorladungen an die Nachrichtenmedien ausgegeben werden können. USA Today erklärte in seiner Gerichtsakte, dass die Anfrage gegen den Ersten Verfassungszusatz verstößt, und zitierte mehrere Urteile aus früheren Fällen, in denen der US-Regierung kein Zugang zu ähnlichen Aufzeichnungen gewährt wurde.

USA Today argumentierte auch, dass der Zugriff des FBI auf die allgemeinen Daten derjenigen, die den Artikel gelesen haben, einen negativen Effekt auf ihre journalistischen Bemühungen haben könnte, wie ein im Antrag zitierter Richter des Obersten Gerichtshofs der USA im Jahr 1953 es formulierte: Wenn die Regierung um diese Art von Informationen bittet, können die Menschen das Gefühl bekommen, dass jemand über ihre Schulter hinweg mitliest.

Perez Wadsworth fügte hinzu, dass die Anwälte von USA Today versucht hätten, das FBI zu kontaktieren, bevor sie gegen die Zwangsvorladung vor Gericht ankämpften, und dass sie trotz dieser Bemühungen nie eine aussagekräftige Rückmeldung oder eine sinnvolle Erklärung der behaupteten Grundlage für die Zwangsvorladung erhalten hätten.

Das Publikationsorgan beabsichtigt, sich gegen die Forderung der Zwangsvorladung nach der Identifizierung von Personen zu wehren, die den USA Today-Nachrichtenbericht gelesen haben, und behauptet, dass es ein klarer Verstoß gegen den ersten Verfassungszusatz sei, wenn man gezwungen wird, der Regierung mitzuteilen, wer was auf ihren Webseiten liest.

USA Today hat das Gericht gebeten, die Zwangsvorladung aufzuheben, um die wichtige Beziehung zu und das Vertrauen zwischen den Lesern von USA Today und ihren Journalisten zu bewahren.

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