US-Justiz geht Verdacht nach: Schmiergeld für Begnadigung durch US-Präsidenten?
Die US-Bundesrichterin Beryl A. Howell veröffentlichte am Dienstag ein 20-seitiges Dokument, das den Fall beschreibt, den die Richterin als "Bestechung für Begnadigung" bezeichnete. Namen und weite Teile des Dokuments sind geschwärzt. Es handelt sich um ein Schema, bei dem eine Person eine "erhebliche politische Leistung für eine Begnadigung durch den Präsidenten oder einen Aufschub der Haftstrafe angeboten haben soll", so die Ermittler.
Die Ermittler behaupten, ihnen stünden Beweise für die Bestechung zur Verfügung. Dabei soll es sich um mehr als 50 beschlagnahmte digitale Speichermedien handeln, darunter Smartphones, Laptops und USB-Sticks.
Nach der Verfassung hat der US-Präsident beinahe unbegrenzte Befugnisse, Begnadigungen auf Bundesebene zu erlassen. Letzte Woche griff Donald Trump zu diesem Recht und begnadigte seinen ehemaligen Sicherheitsberater Michael Flynn. Flynn hatte im Zuge der Ermittlungen wegen möglicher russischer Einflussnahme auf die US-Präsidentenwahl 2016 eingeräumt, die Bundespolizei FBI belogen zu haben. Auch Vizepräsident Mike Pence soll er in der Sache angelogen haben.
Eine Anklage in dem nun untersuchten Schmiergeld-Fall wurde bislang nicht erhoben. Bundesrichterin Howell zufolge ordnete die US-Justiz an, den Fall vorerst nicht öffentlich zu machen, die Personen und deren Verhalten aufzeigt, die noch nicht angeklagt worden sind.
Trump schrieb auf Twitter, bei den Ermittlungen handele es sich um "Fake News".
Pardon investigation is Fake News!
— Donald J. Trump (@realDonaldTrump) December 2, 2020
Mehr zum Thema - "Es ist mir eine große Ehre" – Donald Trump begnadigt ehemaligen Sicherheitsberater Michael Flynn
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.